Nachdem die SuFu mich leider nicht klüger gemacht hat: Hilfe!
In einem Verfahren nach § 197 a SGG hat das beklagte Bundesland in zweiter Instanz die Klageforderung anerkannt und ein Kostengrundanerkenntnis für beide Instanzen abgegeben. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist jetzt noch die Ausgleichung der Gerichtskosten streitig. Es wurde in erster Instanz ein Vorschuss (dreifacher Satz) von der Klägerin angefordert, von dem jetzt 2/3 mit Rücksicht auf das Anerkenntnis in zweiter Instanz sowieso an sie zu erstatten sind. (Korrigiert mich aber bitte, falls ich mich hinsichtlich der Gebührensenkung täusche, immerhin ist das Anerkenntnis ja nicht in erster Instanz erfolgt.)
Normalerweise würde ich den verbleibenden, von der Klägerin gezahlten Gerichtskostenanteil wie in anderen Verfahren behalten und eine Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren entscheiden. Das beklagte Land ist nicht so märchenhaft wie meins, seiner Meinung nach arm, aber sexy und obendrein noch gebührenbefreit. In zweiter Instanz wurden wegen der Gebührenbefreiung keine Gerichtskosten angesetzt. Ich vermute, dass die erstinstanzlichen Gerichtskosten wegen der Gebührenbefreiung nicht vom Beklagten an die Klägerin erstattet wurden.
Wie sieht hier die Schlusskostenrechnung/der KFB aus?
Kann ich die "verbleibenden", einbehaltenen Gerichtskosten aus erster Instanz gegen das gebührenbefreite Land festsetzen (Quasi weil "freiwilliges Anerkenntnis schlägt Gebührenbefreiung")? Muss ich die kompletten Gerichtskosten an die Klägerin erstatten und schaue wegen der Gebührenbefreiung mit der restlichen Forderung in die Röhre? Muss die Klägerin als Zweitschuldnerin die Gebührenbefreiung der Beklagten gegen sich gelten lassen und ich darf die von ihr gezahlten verbleibenden Gerichtskosten doch behalten?
"Gib's doch dem KB" bringt mich hier nicht weiter: Der bin ich auch.
Und falls das beklagte Land auf diese Weise tatsächlich von ihm anerkannte Gerichtskosten (die mein Bundesland kriegen sollte) auf 0,00 € drücken kann, ist mir schon klar, warum es arm ist. Gar nicht sexy! [hier mehr meckern einfügen... ]