Hallo zusammen,
ich habe vorliegend eine Führungsaufsicht (Jugendlich) zu überwachen, welche bereits vor ewigen Zeiten ausgesprochen wurde. Die FA ruhte aber sehr lange, da der VU mehrere Jahre in Haft saß. Nun ist er wegen Zurückstellung nach BtmG in einer Klinik. Nach meinen Recherchen ruht während dieser Zeit die FA nicht. Was mache ich nun? Teile ich der Führungsaufsichtsstelle nun eine vorläufige Berechnung mit? Man weiß ja nicht, wann (ob) er wieder in Haft muss (insbesondere wegen etwaiger Reststrafenvolstreckung).
Zusatzfrage: Kann man die Überwachung einer FA irgendwann an die StA abgeben? Mein VU ist lange lange nicht mehr jugendlich. Ich vermute aber mal, dass nicht ....