In 2 Grundbüchern waren A-F in Erbengemeinschaft eingetragen. F wurde von F1 beerbt. Berichtigung ist erfolgt.
Nunmehr überträgt F1 seinen Erbteil an dem Nachlass von X an G und H zu 1/2.
Es konnte ermittelt werden, dass die Grundstücke nie dem X gehört haben und auch die Erbengemeinschaft nicht nach X entstanden ist. Dies wurde dem Notar auch so mitgeteilt.
Nunmehr möchte der Notar den Vertrag in der Weise abändern, dass der Erbanteil der F an der jeweiligen Erbengemeinschaft übertragen wird, die in den Grundbüchern eingetragen ist. Dabei soll klargestellt werden, dass jeweils der Erbanteil im Gesamten und nicht nur die Beteiligung am jew. Grundstück Gegenstand der Übertragung ist und die Nennung des Erblasser X soll komplett entfallen.
Ich soll dieser vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, bevor er mit den Beteiligten spricht.
Haltet ihr die Abädenrung so für möglich und dann auch deren Eintragung?