Erbteilsübertragung

  • In 2 Grundbüchern waren A-F in Erbengemeinschaft eingetragen. F wurde von F1 beerbt. Berichtigung ist erfolgt.
    Nunmehr überträgt F1 seinen Erbteil an dem Nachlass von X an G und H zu 1/2.
    Es konnte ermittelt werden, dass die Grundstücke nie dem X gehört haben und auch die Erbengemeinschaft nicht nach X entstanden ist. Dies wurde dem Notar auch so mitgeteilt.
    Nunmehr möchte der Notar den Vertrag in der Weise abändern, dass der Erbanteil der F an der jeweiligen Erbengemeinschaft übertragen wird, die in den Grundbüchern eingetragen ist. Dabei soll klargestellt werden, dass jeweils der Erbanteil im Gesamten und nicht nur die Beteiligung am jew. Grundstück Gegenstand der Übertragung ist und die Nennung des Erblasser X soll komplett entfallen.

    Ich soll dieser vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, bevor er mit den Beteiligten spricht.

    Haltet ihr die Abädenrung so für möglich und dann auch deren Eintragung?

  • Nach meiner Ansicht muss feststehen, welcher Erbanteil (Quote) nach welchem Erblasser übertragen wird. Muss der Notar mittels Grundbuch- und Grundakteneinsicht eben seine Hausaufgaben machen.

    Wenn nicht bekannt ist, um welchen Erblasser es geht, kann auch die Anzeigepflicht nach den §§ 2384, 2385 BGB nicht erfüllt werden.

  • Das sehe ich auch so. Er hat ja den Erbanteil der F jetzt benannt an der EG. Das ist ja weniger als vorher, da ja F auch nur Miterbin war. Ich glaube er denkt, dass das ausreicht und jeder dann selbst ermitteln soll, welche Erbteil übertragen wurde. Hier ist aber nicht klar bzw. aber nicht benannt welchen Erblasser F beerbt hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!