Löschung Grundpfandrecht transmortale Vollmacht

  • Als Grundbuchamt habe ich einen Antrag auf Löschung einer Grundschuld von der transmortal Bevollmächtigten.

    Als Nachlassgericht liegt mir die Erbausschlagung der selben Person als ursprünglich gesetzliche Alleinerbin vor.

    Ich möchte - weil die gesamte Nachlassakte dubios scheint - als Grundbuchamt nur handeln, wenn ich die Erben kenne.

    Gibt es eine Möglichkeit, die Ausnahme nach § 40 GBO von der Voreintragung zu umgehen und diese zu verlangen?

  • Hier wäre ich, insbesondere bei dieser Vollmachtsgestaltung, auch nicht auf die Idee gekommen, Voreintragung zu verlangen.

  • Wie verhält es sich denn mit der Zustimmungsberechtigung des transmortal Bevollmächtigten? Gemäß Demharter, 33. Aufl. 2023, GBO § 27 Rn. 15 muss immer der wahre Eigentümer zustimmen.

    In meinem Fall ist die Löschung einer Grundschuld beantragt, es handelt ein transmortal Bevollmächtigter, es befindet sich jedoch auch ein Erbschein in der Grundakte (4 Erben). Die Grundbuchberichtigung ist noch nicht erfolgt.

    Wenn der wahre Eigentümer zustimmen muss, müssten dies doch die Erben sein oder nicht? Da mir der Erbschein bekannt ist, dürfte § 891 BGB nicht greifen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!