Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Veräußerung von Wohnungseigentum ist die Zustimmung des Verwalters notwendig. Dieser ist eine OHG und wurde bis 30.09.2021 bestellt. Aufgrund Corona wurde keine neue Eigentümerversammlung einberufen, so dass die Bestellung aktuell noch fortbesteht. Die OHG wurde im Januar 2022 im HR gelöscht, da sie das Handelsgewerbe schuldrechtlich auf die XY GmbH übertragen hat. Die XY GmbH ist der OHG beigetreten. Im Anschluss ist der vorherige Gesellschafter der OHG (ein e.K.) ausgeschieden. Das gesamte Vermögen einschließlich der Rechtspositionen ist dem verbliebenden Gesellschafter der XY GmbH angewachsen.
Ist nun durch den bezeichneten Rechtsübergang die XY GmbH in die Verwalterstellung eingetreten? Wie seht ihr das?
Danke im Voraus für eure Einschätzung.