Guten Morgen allerseits.
Ich habe hier einen Erbvertrag in dem jeder Ehegatten seine 5 Kinder zu gleichen Teilen einsetzen.
Der Überlebende darf über seinen eigenes Vermögen unter den Kinder eine andere Aufteilung vornehmen und auch Kinder von der Erbfolge ausschließen.
Jeder Ehegatte ordnet Testamtsvollstreckung an und benennt Herr Müller.
Die Überlebende verfügt in einem späteren Testament, das der Erbvertrag weiter gelten soll. Tochter T soll jedoch als Vorrausvermächtnis das Grundstück xy erhalten.
Die Vermächtnisnehmerin wird zudem mit einem bedingten Untervermächtnis zu Gunsten ihrer Erben beschwert: Sie soll das Haus 3 Jahre selbst nutzen und nicht veräußern.
Die Begünstige Tochter T wird zum TV ernannt. Einzige Aufgabe ist die Erfüllung des Vermächtnisses.
Meine Frage:
Muss ich einen TV-Vermerk ins Grundbuch eintragen? Unterliegt das Grundstück der ersten angeordneten TV?
Vielen Dank schon mal fürs mitdenken.