Hallo!
ich habe eine Teilungserklärung bzgl. Doppelhaus. Die Fläche um den linken Teil wird Einheit 1 als SNR zugewiesen, die komplette Fläche um den rechten Teil wird Einheit 2 und 3 gemeinsam als SNR zugewiesen.
Auf der Fläche rechts befinden sich 2 Stellplätze, eine Terrasse und 2 Gartenteile.
Stellplatz 1, die Terrasse und der Garten werden der Einheit 2 als SNR zugewiesen. Stellplatz 2 wird der Einheit 3 als SNR zugewiesen.
Mein Problem ist, dass diese 4 SNR auf der gleichen Fläche wie liegen wie das gemeinschaftliche SNR von Einheit 2 und 3. (Lediglich der "Weg" von der Straße zur Haustür hat keine weitere Sonderregelung.)
Meine Frage: Können sich die Flächen der SNRe überlagern? Oder müssen die 4 weiteren SNR als Nutzungsvereinbarungen zwischen Einheit 2 und 3 geregelt werden?