Hallo,
es gibt ein anhängiges Versteigerungsverfahren. Der betreibende Gläubiger ist eine Bank. Wir sind die Kommune, in der das Grundstück liegt. Der erste Versteigerungstermin findet am 18.05. statt. Zum 15.05. ist die nächste Grundsteuer fällig, die bisher nicht bezahlt ist.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, was ich mit der Grundsteuer mache. Kann ich wegen der Fälligkeit zum 15.05. zum Verfahren beitreten? Eigentlich die die Jahresgrundsteuer ja bereits zum 01.01. entstanden.
Danke.
Liane