Hallo,
mir liegt ein Erbscheinsantrag eines Gläubigers vor (Alleinerbe: ein Sohn des Erblassers, da dieser das Erbe nicht ausgeschlagen hatte). Daraufhin hat der Sohn nun die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten und die Erbschaft noch ausgeschlagen. Der Gläubiger hält trotzdem an seinem Erbscheinsantrag fest.
Ich habe nun weitere Verwandte über den Anfall der Erbschaft informiert, die Ausschlagungsfristen laufen noch.
Was mache ich nun mit dem Erbscheinsantrag des Gläubigers?
Vielen Dank