Hallo ihr,
ich habe eine Nachlasssache vorliegen, in welcher ein streitiges Erbscheinsverfahren läuft. Den Parteien wurde nun VKH bewilligt und mir die Akte vorgelegt mit dem Vermerk "wg. Ratenanordnung".
In den Familiensachen geben wir dann immer den Kostenschätzbetrag nach DB-PKH (NRW) an und setzen uns eine Frist zur Ratenüberprüfung.
Nun frage ich mich, woher ich diesen Betrag im Nachlassverfahren hernehme.. DB-PKH gibt ja nur Beträge für GKG und FamGKG aus, nicht aber für GNotKG (gibt es da überhaupt eine gerichtliche "Verfahrensgebühr"?)
Naja und ich stelle mir die Frage, ob ich überhaupt zuständig bin oder nicht eher die Geschäftsstelle als KB ...
Vielen Dank schonmal!