Folgender Sachverhalt:
In meiner Betreuungssache ist Herr xy als Ergänzungsbetreuer bestellt. AK: Miet und Nutzungsvereinbarung zwischen Betreuerin und Betroffenem
In einer anderen Angelegenheit geht es jetzt um eine betreuungsgerichtliche Genehmigung (Hauskauf) und ich würde gerne aufgrund die gleiche Person, die Ergänzungsbetreuer ist, in dieser Angelegenheit als Verfahrenspfleger bestellen. Er geht die umfangreiche Akte (8 Bände) und die Familie (Betreuer und Betroffener sind Geschwister).
Hättet ihr Bedenken?