Hallo!
Folgende Frage ist hier am Grundbuchamt aufgetaucht:
Flst. wird in WEG aufgeteilt.
Enthalten wären auch Stellplätze als Sondereigentum, die auf einem eigenen Grundbuchblatt gebucht werden sollen.
Die Stellplätze ragen jedoch 30 cm auf die Straße hinaus (eigenes Flst.). Dies wurde von der Stadt so genehmigt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung soll nun beantragt werden.
Was ist zu beachten?