Ich habe ein Aufgebotsverfahren nach § 927 BGB. Der antragstellende Agrarbetrieb bewirtschaftet das Grundstück seit mehr als 30 Jahren. Im Grundbuch sind mehrere Eigentümer eingetragen, von den einige verstorben sind, andere allerdings nicht.
Ist das Aufgebotsverfahren nun insgesamt unzulässig oder einfach nur auf die verstorbenen Eigentümer beschränkt, so dass sich der Agrarbetrieb am Ende als Miteigentümer anstelle der Verstorbenen im Grundbuch eintragen kann ?