Hallo,
mein Hinterleger A ist Mitglied einer Erbengemeinschaft (Erbschein für A, B, C). Er hat für jeden Miterben einen gesonderten Antrag auf Hinterlegung (als Empfangsberechtigter immer nur 1 Erbe) gestellt. 10 g Silber hat er nach eigenen Angaben vorher veräußert, um die Teilbarkeit der Angelegenheit herbeizuführen. Als Hinterlegungsgrund gibt er an, das die anderen beiden Miterben das Silber nicht abholen und sich im Annahmeverzug befinden.
Ich habe ihnen zur Änderung seines Antrages dahingehend aufgefordert, dass als Empfangsberechtigte nur die Erbengemeinschaft angegeben werden kann (§ 2039 BGB).
Er beharrt weiter darauf, dass er vorher die Teilbarkeit herbeigeführt hat und je 200 g für jeden Erben einzeln hinterlegen kann.
Kann das so wie beantragt in die Werthinterlegung angenommen werden?
Geht ihr vorher mit den Antragstellern um Juwelier, wenn die Kostbarkeiten keine Stempelung aufweisen?