Hallo zusammen,
mir liegt ein Kaufvertrag mit einem österreichischen Verein als Erwerber vor. Ich frage mich, ob man ohne Weiteres von einer Rechtsfähigkeit (und damit der Grundbuchfähigkeit) des österreichischen Vereins ausgehen kann und wie der Verein vertreten wird.
Der Notar bescheinigt, dass er einen "Vereinsregisterauszug der Bezirkshauptmannschaft unter ZVR-Zahl ... " eingesehen habe, in welcher der Verein eingetragen ist und das die handelnden Personen dort als Präsident + Vizepräsident eingetragen sind und den Verein nach außen hin vertreten.
Ist das als Vertretungsnachweis nach § 29 GBO ausreichend?
Bei meiner Suche in den Kommentierungen bin ich leider nicht fündig geworden und wäre sehr froh über ein paar Hinweise. Danke schonmal!