Hallo zusammen,
mir ist gerade ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz betreffend die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung zufällig in die Hände gefallen. (PfÜB-Formular findet sich auf Seite 24 - 39 des nachfolgenden Dokuments)
Das kann nicht ernst gemeint sein?