Als Eigentümerin eingetragene Vorerbin verstirbt. Ein Erbschein nach ihr wird erteilt. Ihr Erbe (A) verkauft das Grundstück und lässt auf. Der eingetragene Nacherbenvermerk wurde von der Notarin wohl übersehen. Nach grundbuchlichem Hinweis wurde nun ein Erbschein, der den Nacherben (B) ausweist, erteilt. Der Nacherbe B war bei der Beurkundung des Kaufvertrages mit anwesend, gab aber keine Erklärungen ab.
Beantragt wurde vorerst die Eintragung der Auflassungsvormerkung.
Kann/Muss B den Kaufvertrag bzw. die Auflassungserklärung des A genehmigen oder ist die Auflassung unwirksam und muss neu erklärt werden? Der Kaufvertrag ist ja unter völlig anderen Umständen geschlossen worden.