GbR Grundbuchberichtigung Ausscheiden Gesellschafter Eintragung Anwachsung?

  • Eingetragene Eigentümerin ist die GbR, als Gesellschafter sind A, B, C eingetragen.
    Vorgelegt wird die Berichtigungsbewilligung und Antrag von A, B und C (notariell beglaubigt) mit der Angabe, dass A aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die Unterzeichner bewilligen und beantragen das Grundbuch entsprechend zu berichtigen.
    Laut beigefügter UB wurde der 45% Anteil des A nur auf B übertragen. Aus der Bewilligung ergibt sich dazu nichts, da ist zur Anwachsung / Übertragung des Anteils nichts gesagt.
    Sinngemäße Antwort des Notars auf meine Rückfrage dazu war: Geht das Grundbuchamt nichts an, ich soll nur das Ausscheiden eintragen. Die GbR bleibt Eigentümerin, aber im Normalfall hätte ich eingetragen, dass der Anteil des A auf B und C oder eben nur B übergegangen ist. Wie handhabt ihr solche Berichtigungen?

  • Voraussetzung, dass die GbR nach Ausscheiden eines Gters fortgesetzt werden kann, ist das Vorhandensein einer Fortsetzungsklausel im Gvertrag, § 736 I BGB. Vermutlich kann man diesen Willen in der vorliegenden Erklärung sehen. Demnach wächst der Anteil des ausscheidenden Gters kraft Geseztes den übrigen Gtern zu, § 738 I S. 1 BGB. Eintragung der Anwachsung -samt Quoten- auf die beiden übrigen Gter hat daher nach meiner Meinung als überflüssige (HRP Schöner/Stöber Rn. 28) Eintragung zu unterbleiben.

    "gemach, gemach..."

    Einmal editiert, zuletzt von Sta2012 (21. Juli 2022 um 08:46)

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