Eingetragene Eigentümerin ist die GbR, als Gesellschafter sind A, B, C eingetragen.
Vorgelegt wird die Berichtigungsbewilligung und Antrag von A, B und C (notariell beglaubigt) mit der Angabe, dass A aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die Unterzeichner bewilligen und beantragen das Grundbuch entsprechend zu berichtigen.
Laut beigefügter UB wurde der 45% Anteil des A nur auf B übertragen. Aus der Bewilligung ergibt sich dazu nichts, da ist zur Anwachsung / Übertragung des Anteils nichts gesagt.
Sinngemäße Antwort des Notars auf meine Rückfrage dazu war: Geht das Grundbuchamt nichts an, ich soll nur das Ausscheiden eintragen. Die GbR bleibt Eigentümerin, aber im Normalfall hätte ich eingetragen, dass der Anteil des A auf B und C oder eben nur B übergegangen ist. Wie handhabt ihr solche Berichtigungen?
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