Hallo zusammen,
kurze Frage:
Die Grundstückseigentümerin erwirkt gegen die Erbbauberechtigte ein VU, in welche diese verurteilt wird, die Übertragung des auf sie im Erbbaugrundbuch verzeichnete Erbbaurecht auf die Grundstückseigentümerin sowie den grundbuchlichen Vollzug des Heimfallanspruchs in den Grundbüchern zu bewilligen.
Dieses VU legt nun die Grundstückseigentümerin dem Notar vor und erklärt notariell, dass sie mit der Erbbauberechtigten über den Rechtsübergang einig sei und bewilligt die Übertragung im Erbbaugrundbuch. Entsprechender grundbuchlicher Vollzug wird bewilligt und beantragt.
Ist das eurer Meinung nach ausreichend oder nicht?? Für eine jeweilige Begründung wäre ich dankbar!!!