Hallo,
ich habe folgende Konstellation:
Im Grundbuch eingetragen waren Eheleute, wovon die Ehefrau bereits vor mehreren Jahren verstorben ist. Damals Erben geworden sind lt. Testament der Ehemann und eine der Töchter (A). Diese jedoch nur als nicht befreite Vorerbin. Nacherbe auf ihren Tod ist der überlebende Ehegatte (Vater) und Ersatznacherben die Abkömmlinge der Vorerbin und die weiteren Kinder der Eheleute (B+C). Zudem ist über den Erbanteil der Tochter A TV angeordnet.
Eingetragen wurde damals im GB: Vater und Tochter A in Erbengemeinschaft, sowie ein Nacherbenvermerk und ein TV-Vermerk bzgl. des Anteils von A.
Dieser NEV hätte meiner Meinung nach nicht eingetragen werden dürfen (Erbengemeinschaft in Abt. I eingetragen).
Nun ist ebenso der Ehemann verstorben.
Nach seinem Tod sind die Kinder A, B und C zu Erben eingesetzt.
A ist erneut nicht befreite Vorerbin, Nacherben auf ihren Tod sind ihre Abkömmlinge, Ersatznacherben sind ihre Geschwister, nämlich B+C. TV bzgl. ihres Anteils ist angeordnet.
Es wird nunmehr die Berichtigung des Grundbuches nach dem Tod des Ehemannes (bzw. Vaters) beantragt.
Ich überlege den fälschlicherweise eingetragenen NEV zu löschen. Jedoch müsste ich dafür mE nach rechtliches Gehör gewähren. Aufgrund der Tatsache, dass Ersatznacherben u.a. die (nicht bekannten) Abkömmlinge der Vorerbin sind, müsste ich wohl selbst dafür einen Pfleger bestellen oder?
Ich tue mich damit etwas schwer, weil ich der Meinung bin, dass das GBA den NEV im Jahr 2014 gar nicht hätte eintragen dürfen und die Beteiligten nunmehr mit der Bestellung eines Pflegers konfrontiert werden, die gar nicht notwendig gewesen wäre. Zumal der NEV auch noch einen Fehler hinsichtlich der eingesetzten Ersatznacherben enthält, weil damals das Testament anscheinend falsch gelesen wurde (es steht im NEV, dass Ersatznacherben die Abkömmlinge des Nacherben sind, was jedoch nicht stimmt).
Wie würdet ihr das lösen?