Ich habe ein verwirrend formuliertes notarielles Testament (oder es ist heute zu warm zum Denken...)
Eheleute testieren:
I. Erbeinsetzung
Wir setzen uns hiermit - der Erstversterbende den Längerlebenden - zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
Jeder von uns setzt für den Fall seines Todes als Längerlebender unseren Sohn A zu seinem Alleinerben ein.
II. Vor- und Nacherbfolge
Um zu gewährleisten, dass unser Nachlaß nach dem Tod des Letztlebenden der Familie erhalten bleibt, ordnen wir für unseren Nachlaß Nacherbfolge an.
Der Schlußerbe wird also Vorerbe; Nacherben sind die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalles die dann vorhandenen ehelichen Kinder unseres Sohnes A zu gleichen Teilen.
Soweit der Schlußerbe mehrere eheliche Kinder hat, hat er das Recht, zu bestimmen, daß der Nachlaß zu einem anderen Beteiligungsverhältnis oder auf eines seiner Kinder übergeht.
Sollten zu diesem Zeitpunkt eheliche Kinder des Schlußerben nicht vorhanden sein, dann soll unser Enkelkind B (Kind unserer Tochter) Nacherbin sein.
Die eingesetzten Erben sind auch die Ersatzerben.
Der Vorerbe ist jedoch von den gesetzlichen Beschränkungen - soweit zulässig - befreit.
Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des Vorerben ein.
Verstorben ist nun zuerst der Ehemann und das Grundbuch soll berichtigt werden.
Ich habe die Akte in der Vertretung auf den Tisch bekommen. Die Kollegin hat die Ehefrau als Alleineigentümerin vorbereiten lassen und keinerlei Hinweise auf Vor- und Nacherbschaft.
Müßte nicht eine aufschiebend bedingte Vor- und Nacherbschaft vermerkt werden? Oder wird diese erst nach dem Tod der Ehefrau relevant?
Was würdet Ihr eintragen?