Im Grundbuch eingetragen sind jeweils für A eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Windkraftanlagenherstellungsrecht) und eine Vormerkung auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Windkraftanlagenherstellungsrecht).
Die Bewilligung zur Eintragung der Vormerkung enthielt folgenden Passus:
Der Eigentümer verpflichtet sich der Berechtigten gegenüber mit unmittelbarer Drittwirkung für den Fall, dass ein Rechtsnachfolger oder für den Fall, dass ein Dritter den von der Berechtigten geschlossenenen Nutzungsvertrag ... übernimmt und in die Rechte und Pflichten eintritt, dem jeweiligen Übernehmer das gleiche Recht einzuräumen und die gleiche Dienstbarkeit zu bestellen. Der Anspruch ist veräußerlich.
A ist nunmehr verstorben. Die Eintragungen sollen gelöscht werden.
Für die Dienstbarkeit reicht der Sterbenachweis.
Hinsichtlich der Vormerkung tue ich mich mit der Löschung aufgrund Sterbeurkunde schwer, weil doch zu Lebzeiten des A bereits ein Dritter den Nutzungsvertrag übernommen haben könnte.
Wäre es nicht auch denkbar, dass ein Rechtsnachfolger in der Nutzungsvertrag eingetreten ist und einen Anspruch auf Eintragung einer Dienstbarkeit hätte.
Wie gesagt, die Vormerkung ist für A im Grundbuch eingetragen.
Ich bräuchte mal gedankliche Unterstützung. Genügt auch zur Löschung der Vormerkung der Sterbenachweis des A oder benötige ich die Bewilligung der Erben des A nebst Erbnachweis?