Hallo zusammen,
in meinem Verfahren wurde bereits vor geraumer Zeit dem Jugendamt als Vormund die Genehmigung erteilt, eine Namensänderung für d. Mündel zu beantragen.
Das Jugendamt hat auch nach mehrmaligen Aufforderungen bisher kein Empfangsbekenntnis bezüglich des Genehmigungsbeschlusses zurückgesandt. Nun sind zwischenzeitlich bereits die Pflegeeltern zu Vormündern bestellt worden und diese wollen noch vor Eintritt der Volljährigkeit (im Januar) die Namensänderung beantragen und wollen schnellstmöglich die rechtskräftige Genehmigung haben.
Damit es nun schnell gehen kann - könnte ich den Genehmigungsbeschluss nochmals an die jetzigen Vormünder zustellen, sodass diese einen Rechtsmittelverzicht erklären können und somit eine rechtskräftige Beschlussausfertigung erhalten können? Das Problem ist, dass im Beschluss noch das Jugendamt als Vormund bezeichnet ist, was damals ja auch so war. Das Jugendamt kann mittlerweile aber ja ohnehin kein Rechtsmittel gegen den Beschluss mehr einlegen, da es ja nicht mehr Vormund ist. Ich stehe etwas auf dem Schlauch.