Kaufvertrag wird unter folgender aufschiebender Bedingung geschlossen: "Der Kaufvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Käufer dem Verkäufer bis Ende Ma 2022 den abgeschlossenen Darlehensvertrag vorlegt".
Ich habe den Notar aufgefordert, mir den Eintritt der Bedingung in der Form des § 29 GBO vorzulegen, alternativ wäre durch beide Parteien zu erklären, dass die Bedingung eingetreten sei, in der Form des § 29 GBO.
Eingereicht wird durch den Notar eine Erklärung, dass die Bedingung eingetreten sei, da die Käufer bei ihm eine Grundschuld bestellt haben. Dieser Erklärung hat er sein Siegel beigedrückt. yep, ich glaube ihm, dass die Grundschuld den Darlehensvertrag von dem im Kaufvertrag die Rede ist, absichern soll. Jedoch steht in der Bedingung nicht.... eine Grundschuld bestellt. Wie seht ihr das?
Beantragt ist die AV und GS