Ein Ehemann ist Testamentsvollstrecker nach dem Tod seiner Ehefrau. Es handelt sich um eine Dauertestamentsvollstreckung im Rahmen eines Behindertentestaments.
Jetzt schickt das Amtsgericht ein Schreiben, ob die Testamentsvollstreckung beendet ist. Das Testamentsvollstreckerzeugnis sei dann zurückzugeben (Dauertestamentsvollstreckung wurde wohl übersehen).
Meine Fragen dazu:
1. Sind solche Erinnerungsschreiben andernorts üblich? Ich sehe das zum ersten Mal.
2. Was sollte den Testamentsvollstrecker bewegen, darauf überhaupt zu antworten? Welche Handhabe hat denn das Nachlassgericht?