Hier soll eine bisher in Tschechien geführte Betreuung übernommen werden, da der Betreute jetzt im hiesigen Bezirk wohnt.
Ist diese Betreuung nach tschechischem Recht unverändert zu übernehmen oder muss sie auf eine Betreuung nach deutschem Recht umgestellt werden ?
Tschechien, Übernahme einer Betreuung
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Sowas wie eine internationale Verfahrensabgabe wäre mir neu. Die Tschechische Republik ist dankenswerterweise Vertragsstaat des ESÜ. Nach Art. 5 Abs. 2 ESÜ ist nun Deutschland für die Maßnahmen zuständig und wendet nach Art. 13 ESÜ auch eigenes Recht an. Es ist daher nach deutschem Recht eine Betreuung einzurichten, die bisherige Betreuung in Tschechien bleibt solange bis hier in Deutschland eine Entscheidung getroffen wurde nach Art. 12 ESÜ wirksam.
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