Ich hab hier eine Zwangsvollstreckungssache.
Da geht es um die Vollstreckung von Unterhalt (seit 2001 monatlich ca. € 150,00). Diesbezüglich hab ich ein Foko gefertigt (2001 bis heute) und einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit Antrag auf PKH gefertigt.
Die PKH wird mir nur verwährt mit der Begründung die Sach- und Rechtslage sei einfach und die Gläubigerin könne sich der kostenlosen Hilfe der Rechtsantragsstelle oder des Vollstreckungsgerichts bedienen.
Hatte jemand schon mal sowas? Hab bisher immer PKH für die ZV gewährt bekommen... Insbesondere wenn die Gläubigerin Sozialhilfeempfängerin ist...
Die Dämchen bei der Rechtsantragsstelle werden sich freuen ebenfalls ein Foko von ca. 6 Seiten zu erstellen.. Was ist denn, wenn die Gegenseite die Verjährung der Zinsen einwendet... ich finde die Sach- und Rechtslage ist überhautp nicht einfach...
Das Vollstreckungsgericht - bei welchem ich PKH beantragt habe ist ca. 700 Kilometer entfernt... Muss man denn dann zu der Rechtsantragsstelle bei dem man den ZV-Auftrag macht oder zu dem für sich zuständigen Gericht?