Kinderausweis=Alltagssorge

  • Hallo zusammen,

    anbei der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Bremen NJW-RR 3/2008 S. 163 ff.

    Danach ist der Antrag auf einen Kinderausweis Gegenstand der Alltagssorge beim betreuenden Elternteil .
    Einer Zustimmung des ( mitsorgeberechtigten ) Eltenteils bedarf es hierzu nicht.

    Der Entscheidung kommt insoweit Praxisrelevanz zu , als der Antrag auf Kinderausweis einer der häufigsten Gründe ist , warum ( bei der Rechtsantragstelle ) Anträge gem. § 1628 BGB gestellt werden.

  • Meine Rede seit langem. Aber was nützt es den Eltern, wenn sie beim Einwohnermeldeamt damit vor die Wand laufen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Läuft bei uns schon lange so. Ein Schreiben der Familienrichter an den Leiter des Einwohnermeldeamtes genügte. Darin wurde die Rechtsauffassung (wie jetzt entschieden) von den Richtern dargelegt und seitdem wurden keine 1628er Anträge mehr gestellt.
    Wenn sich doch mal einer zu uns verirrt, reicht ein Anruf beim EMA und Hinweis auf das Schreiben vom ... und die Sache ist erledigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!