Hallo!
Ich melde mich mal wieder mit einem eher ungewöhnlichen Thema. Den genauen Hintergrund kann ich im Forum nicht schildern, daher bitte ich um Nachsicht, wenn ich den Sachverhalt etwas "neutraler" beschreibe...
Inwiefern könnte Eures Erachtens ein Rechtspfleger, der als Schiedsperson ein Verfahren (Strafverfahren) abgewickelt hat, sich bei der Antragsaufnahme eine Privatklagedeliktes für befangen erklären?
Bzw. ist hier über über den § 10 RpflG der § 24 II StPO anwendbar, oder ist dieser eher für Entscheidungen des Richters maßgeblich, sodass die reine Antragsaufnahme noch nicht hierunter zu fassen ist.
Vielen Dank!
LG
Andi