Der testamentarische Erbe hat ein vermächtnis an einen Verein zu leisten. Der Verein ist aufgelöst (bereits vor dem Tod).
Muss jetzt für den Rechtsnachfolger hinterlegt werden oder ist das Vermächtnis erledigt
Hinterlegung eines Vermächtnisses
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Stichwort: Nachtragsliqudation
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Stichwort: Nachtragsliqudation
Also Hinterlegung und Kopie der Quittung ab ans Vereinsregister. Danke -
Stichwort: Nachtragsliqudation
Also Hinterlegung und Kopie der Quittung ab ans Vereinsregister. Danke
Na ja, man könnte auch zunächst die Hinterlegung verweigern und eine Kopie des Hinterlegungsantrages an das Registergericht senden.
Wenn die keinen Nachtragsliquidator bestellen wollen, kann noch immer hinterlegt werden.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das richtig ist.
Hinterlegen und Kopie an Registergericht ist sicher einfacher und sicherer.
.... und wieder ein Vorgang weniger...;) -
Meine Hoffnung war, dass sich das Vermächtnis erledigt hat.
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Vermächtnis kann doch nur fordern, wer den Erbfall erlebt hat. Wenn der Verein vorher aufgelöst wurde, hat er den Erbfall nicht erlebt. Und einen Rechtsnachfolger kann er auch nicht haben.
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FED
STIMMT! -
Schönes Wochenende.
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Selbst wenn der Verein nicht aufgelöst wäre mit der Folge #6, sehe ich keinen Hinterlegungsgrund. Ein Vermächtnis muss erst mal geltend gemacht werden. "Von Amts wegen" muss der Erbe gar nichts auskehren. Er kann in Ruhe die 30-jährige Verjährungsfirst abwarten. Die Frage des unbekannt Berechtigten stellt sich also zur Zeit nicht.
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Ich danke Euch, das wollte ich hören! Super wieder eine Akte weg
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