Frage einer Kollegin:
Rechtsanwalt A beantragt für seinen in einem Strafverfahren freigesprochenen Mandanten Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse. Während noch der Bezirksrevisor gehört wird, geht von Rechtsanwalt B die Mitteilung ein, dass über das Vermögen des A das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und er (B) zum Inso-Verwalter bestellt sei. Der entsprechende Beschluss ist beigefügt.
RA B beantragt die Zahlung der zu erstattenden Kosten auf sein Konto mit der Begründung, dass es sich um eine Forderung des A gegen die Staatskasse handelt. Ich halte dies nicht für richtig, da ja nicht Kosten zugunsten des RA, sondern zugunsten des Mandanten festgesetzt und ausgezahlt werden. Eine Abtretungserklärung liegt nicht vor. Ich tendiere dazu, die Kosten an den Mandanten persönlich zu erstatten. Hat jemand hierzu eine Meinung?