Unter google findest Du tausende Einträge wenn Du Pfändungsrechner eingibst.
Oder willst Du etwas bestimmtes haben?
kostenfreie Linksammlung Zwangsvollstreckung
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Weiß nicht, heute Vormittag bei der Arbeit wurden mir die alle nicht angezeigt, nur einer zum Download, zuhause sehe ich die anderen auch . Naja, danke
Der hier ist ganz schön und weist auch den unpfändbaren Betrag aus: http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php -
Bei dejure.org ist zu § 850c ZPO (unterhalb des Gesetzestextes) ebenfalls ein Pfändungsrechner implementiert.
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http://www.justizportal.niedersachsen.de/live/live.php?…6731&_psmand=50 Für PfÜb-Formulare etc
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Vielleicht auch für BerH und RAST und InsO interessant:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/
Mit Rechtsprechungshinweisen zum Sozialrecht, Vollstreckungsrecht, Verbraucherinsolvenzrecht etc., pdf-Archiv bis zurück nach 2001 und vielen anderen (aus meiner Sicht) interessanten Beiträgen.
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Hat jemand ein Muster für solch einen Antrag gem. § 707 ZPO bzw. § 719 ZPO?
ZV aus vorl.vollstr.KFB I. Instanz, Berufung eingelegt! -
Für die neuen Vordrucke suche ich den Link, habe da bei mir im Ordner was gelöscht
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Danke:daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau
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Hallo,
hat vielleicht jemand einen Rechner, der die Regelbetragsverordnung umrechnet in die Werte zu einem bestimmten Stichtag nach neuem Recht?
Ich verzweifel immer wieder, wenn alte Titel kommen...
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Hallo,
hat vielleicht jemand einen Rechner, der die Regelbetragsverordnung umrechnet in die Werte zu einem bestimmten Stichtag nach neuem Recht?
Ich verzweifel immer wieder, wenn alte Titel kommen...
Guck mal bei Familie und Vormundschaft.
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Ich habe sowas vor ca. 14 Jahren mal selbst unter Excel (VBA) programmiert und regelmäßig fortgesetzt, ursprünglich mal nur für die Umrechnung von OST-Regelbeträgen. Vor kurzem habe ich das mal für die WEST-Beträge umgesetzt, letzteres allerdings nicht umfassend hinsichtlich der Richtigkeit der Ergebnisse getestet.
Schick mir per PN deine Email-Adresse und ich übersende dir die Datei mit kurzen Anmerkungen hinsichtlich der Einstellungen in Excel, damit die programmierten Makros auch tatsächlich ablaufen.
Dringend zu beachten ist, dass die Umrechnung für den Zeitpunkt 31.12.2007/01.01.2008 erfolgt mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Altersstufe und dass dieser umgerechnete Prozentbetrag auf den Mindestunterhalt laut BGH dann auch für eine höhere Altersstufe gelten soll (wird also dann nicht noch mal neu ermittelt).
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Kommentierung zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontopfändung: http://www.otto-schmidt.de/daten/nachtrae…_K0949-0958.pdf
nicht viel und auch unzulänglich, aber man hat ja zurzeit noch gar nichts, obwohl schon seit 18.01.2017 in Kraft getreten, nicht mal den aktuellen Gesetzestext in Papierform ... man betrachte mal die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung - EuKoPfVODG, z.B. §§ 950 ff ZPO, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG
Verordnung (EU) Nr. 655/2014: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…EX%3A32014R0655
Formulare: https://e-justice.europa.eu/content_europe…-de.do?clang=de
Erklärungen zu Art. 50 https://e-justice.europa.eu/content_europe…o?clang=de#a_87
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