Ganz lieben Dank für die zahlreichen Antworten!!!
@advocatus diaboli
Ich habe direkt nach dem Abi angefangen zu studieren. Allerdings hatte ich mit 17 einen Verkehrsunfall mit anschließenden 8 Monaten stationärem Aufenthalt sowie einem halben Jahr zu Hause, was mich ein Schuljahr kostete. Spätere Komplikationen mit weiteren stationären Aufenthalten kosteten mich dann noch mal ein Schuljahr. War mit 21 der "dienstälteste" Abiturient an unserer Schule ohne sitzen geblieben zu sein
@Juergen
Ich wollte damit nicht sagen, dass ein Rechtspflegerstudium einfach sei. Doch es gibt viele verschieden Gründe ein Jura-Studium nicht erfolgreich zu beenden. Nicht immer liegt es daran, dass man gänzlich ungeeignet ist (dann hätte man wohl kaum die Zwischenprüfung samt aller anderen Scheine innerhalb der Regelstudienzeit geschafft).
Gegs
Bei mir trifft ersteres zu. Ich lag gut in der Zeit und bei einem Freiversuch kann man ja nichts verlieren. Man "gewinnt" allerdings eine gehörige Portion Respekt vor dem Prüfungsumfang sowie den enormen Anforderungen, die in den Prüfungen gestellt werden. Allein der kurze Prüfungszeitraum des schriftlichen Teils (innerhalb von zwei Wochen 3 Zivilrechtklausuren, 2 ÖffR Klausuren, 1 StrafR Klausur plus Schwerpunktklausur à jeweils 5h) ist nicht gerade ohne.
TL
Wenn Du wirklich glaubst, man habe, sobald man scheinfrei ist, nur rudimentäre Jurakenntnisse, dann liegst Du "etwas" daneben.
Jura macht mir wirklich Spass und die Ergebnisse meiner Klausuren und Hausarbieten waren jetzt auch nicht unterdurchschnittlich, allerdings weiß ich, wie schnell man trotz guter Vorbereitung durchfliegen kann.
Sollte man nun, warum auch immer, nicht bestehen, wäre es doch schön, wenn man seine bis dahin gesammelten Kenntnisse weiter gebrauchen könnte. Ein Studium zum Rechtspfleger läge dann doch nahe, gell!?
Insbesondere dann, wenn einem das Praktikum am Gericht super viel Spass gemacht hat, oder?
Wer allerdings völlig ungeeignet für Jura ist, mit der Denkweise nicht klar kommt, nicht subsumieren kann, etwas gegen stetes Pauken hat und Gutachtenstil nicht vom Urteilsstil unterscheiden kann, ja, der sollte auch kein Rechtspflegerstudium versuchen, da habt ihr vollkommen Recht! (Dieser jemand hätte aber auch nie und nimmer die Zwischenprüfung gepackt)
Zu guter Letzt ein paar Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung 2007 und ein paar Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung zum Vergleich - man beachte die Durchfallquoten von 7% bei den Rechtspflegern und mindestens 25% bei den Juristen, sowie die Noten: 21% der Rechtspfleger hatten ein gutes Ergebniss, bei den Juristen gab es in MeckPomm durchschnittlich höchsten 3,8% mit guten Noten. Liegt natürlich daran, dass alle Jura-Studenten dämlich sind, gell!?
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