Ich bin seit einigen Wochen in Inso-Sachen tätig und habe da mal eine Frage: Wie ist die Lage eigentlich, wenn die 6 Jahre der Abtretungserklärung abgelaufen sind, aber noch kein SchT und somit keine Aufhebung erfolgt ist. Ich habe jetzt in die Terminsbestimmung mit aufgenommen, dass die 6 Jahre abgelaufen sind und die Erteilung der Restschuldbefreiung als eigenen TOP. M.E. muss ich nach den 6 Jahren die RSB erteilen auch wenn, das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde, oder? Ich denke, den Fall hatte bestimmt schon einmal jemand. Danke
RSB-Erteilung vor Aufhebung
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tigerentenpapi -
12. Mai 2009 um 13:28
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Ebenso:
- LG Dresden, ZInsO 2008, 674 = NZI 2008, 508 (Revision beim BGH anhängig)
- AG Dresden, NZI 2009, 123
- LG Hannover, ZInsO 2009, 207
- FK-Ahrens, 5. Aufl., § 300 Rz. 5a
- Schmerbach in PK-HWF, § 300 Rz. 15
- v. Gleichenstein, ZVI 2009, 93
- und noch ein paar unveröffentlichte -
Einfach mal die Suchfunktion benutzen. Das haben wir hier schon ziemlich ausgiebig und kontrovers diskutiert und nun warten wir sehnsüchtig auf die BGH-Entscheidung...
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Auf die ( - IX ZA 38/08 - ) warte ich auch sehnsüchtig
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Der Verlinkungscrack Rainer ist nicht da, wir haben das Thema aber schon diskutiert bevor die Entscheidung des LG DD in der Welt war.
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Der Verlinkungscrack Rainer ist nicht da, wir haben das Thema aber schon diskutiert bevor die Entscheidung des LG DD in der Welt war.
... und sogar schon zutreffend gelöst. -
Der Verlinkungscrack Rainer ist nicht da, wir haben das Thema aber schon diskutiert bevor die Entscheidung des LG DD in der Welt war.
... und sogar schon zutreffend gelöst.
Zutreffend im Sinne von richtig oder im Sinne des BGH ;)? -
Im Sinne von chick`s Meinung (also richtig) natürlich!;)
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ich gehe mal davon aus, dass der BGH sich der herrschenden Meinung, also unserer, anschließen wird.....
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Im Sinne von chick`s Meinung (also richtig) natürlich!;)
Bringt bloß nix, solange er nicht alleiniger IX. Senat ist. Meine Stimme hätte er ganz bestimmt (Schleim, trief), aber ich denke mal, meine Stimme wird nicht reichen... -
Gut, meine bekommt er auch und bestimmt noch viele andere von diesem Forum, wenn nicht alle.
"Mein" Verfahren ist jetzt genau ein Jahr über die 6-jährige Laufzeit der Abtretung drüber und das hat den Schuldner bisher knappe 6.000,00 € (mehr) gekostet und wer weiß wie viel noch, bis das Verfahren endlich aufgehoben wird. -
Gut, meine bekommt er auch und bestimmt noch viele andere von diesem Forum, wenn nicht alle.
"Mein" Verfahren ist jetzt genau ein Jahr über die 6-jährige Laufzeit der Abtretung drüber und das hat den Schuldner bisher knappe 6.000,00 € (mehr) gekostet und wer weiß wie viel noch, bis das Verfahren endlich aufgehoben wird.
Tja, ich hatte ja schon mal berichtet. Der eine BGH-Richter ist der Ansicht gewesen, dass eine RSB nicht möglich ist, wenn das Inso-Verfahren noch läuft. Da muß sich Chick wohl mit einer etwaigen Neuwahl beeilen... -
Wenn man das unter dem Aspekt sieht (wie der BGH auch schon in anderen Sachen darauf hingewiesen hat) was der Gesetzgeber gewollt hat, dann muss man doch eindeutig sagen, dass nach einheitlich 6 Jahren Schluss ist für den Schuldner. So liest sich jedenfalls die Begründung für die Änderung ab 01.12.2001.
Also ist es aus Sicht des Gesetzgebers nicht gewollt, dass einzelne Schuldner länger als 6 Jahre mit ihrem pfändbaren Teil des Einkommens einstehen müssen. Das sind zwar in diesem Fall bis jetzt "nur" 6 T€, aber was ist, wenn die Omma stirbt oder der Schuldner wie auch immer sonst zu Kohle kommt.
Ich weiß ja nicht, warum das Verfahren so lange läuft. Wenn man Schuldner und IV fragt, könnten da schon mal unterschiedliche Antworten kommen. Was ist, wenn der IV nicht in die Pötte kommt oder das IG zu langsam arbeitet (was natürlich nicht zu vermuten ist)???
Das kann es doch wohl nicht sein. -
Wenn man das unter dem Aspekt sieht (wie der BGH auch schon in anderen Sachen darauf hingewiesen hat) was der Gesetzgeber gewollt hat, dann muss man doch eindeutig sagen, dass nach einheitlich 6 Jahren Schluss ist für den Schuldner. So liest sich jedenfalls die Begründung für die Änderung ab 01.12.2001.
Also ist es aus Sicht des Gesetzgebers nicht gewollt, dass einzelne Schuldner länger als 6 Jahre mit ihrem pfändbaren Teil des Einkommens einstehen müssen. Das sind zwar in diesem Fall bis jetzt "nur" 6 T€, aber was ist, wenn die Omma stirbt oder der Schuldner wie auch immer sonst zu Kohle kommt.
Ich weiß ja nicht, warum das Verfahren so lange läuft. Wenn man Schuldner und IV fragt, könnten da schon mal unterschiedliche Antworten kommen. Was ist, wenn der IV nicht in die Pötte kommt oder das IG zu langsam arbeitet (was natürlich nicht zu vermuten ist)???
Das kann es doch wohl nicht sein.
Naja, ich hab ja schon oft gesagt, dass ich der Meinung bin, dass § 35 InsO vorgeht. Wäre ja auch langweilig, wenn in der InsO hier nur eine Meinung vertreten würde. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass nach 6 Jahren Schluss ist, frage ich mich, wie das bei Schuldnern aussehen soll, die keine RSB (oder verspätet) beantragt haben. Für die gilt das dann nicht, oder wie?
Aber wir brauchen, das nicht weiter zu diskutieren - der BGH wirds entscheiden. (ob Ihr recht habt oder nicht, sagt Euch gleich das Licht...) -
Im INDat-Report 7/09, 30 sagt Pape, dass die BGH-Entscheidung wohl noch dieses Jahr ergehen wird. Seiner Meinung nach sei nach 6 Jahren Schluss.
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Mir ist es mittlerweile egal wie sie entscheiden, Hauptsache sie entscheiden wirklich mal darüber. Mich ärgert es gewaltig, dass man die Praxis bei solchen Fragen so lange schmoren lässt. Aber wenn man seine Arbeit machen würde, hätte man ja nicht so viel Zeit für Vorträge, Kommentare, Tagungen usw. (okok, das war jetzt böse, aber manchmal hat man den Eindruck, die Dauer soll die Wichtigkeit unterstreichen. Wir brechen uns auch einen ab, um die Sachen zügig zu erledigen, aber bei den Obergerichten ist es ja wurst...)
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Oha, schlecht geschlafen?
Wenn die da oben sagen, dass dieses Jahr noch entschieden wird, dann glaube ich noch nicht daran. -
Machen die Hauptarbeit (Vorbereitung der Entscheidung) nicht die beiden (armen) Hiwis? Da bleibt doch genug Zeit für Senatsmitglieder, Vorträge zu halten...
Ich bin aber eigentlich ganz dankbar für Vorträge, Kommentare und Aufsätze, die Entscheidungen alleine helfen ja oft auch nicht weiter, weil über vieles nicht mit zu entscheiden war. -
äh, was ich im Ausgangsposting nicht verstanden hab: kein Abschluss in Sicht aber Anhörung zur Ankündigung / Erteilung der RSB in der Terminsbestimmung... um welchen Termin handelt es sich dabei ?
Die interessante und halt streitige Frage, ob nach dem Ablauf von 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung noch laufendes Einkommen (oder der Abführungsbetrag nach § 295 Abs. 2 InsO) zur Masse zu ziehen ist, lässt sich mit guten Gründen so oder so beantworten (bin mittlerweile von der hardliner-Auffassung = § 35 toppt alles gedanklich etwas abgerückt..).
Eine Anhörung zur Ankündigung der RSB ist m.E. nicht vor dem Schlusstermin möglich. Der Schuldner hat verfahrensspezifische Pflichten während des gesamten Verfahrens zu erfüllen und nicht eben "nur" 6 Jahre lang.
Ich denke, die beiden Punkte: Haftungsverwirklichung durch Zugriff auf laufendes Einkommen für die Dauer von 6 Jahren und Verfahrenspflichten sind streng voneinander zu trennen...
bin aber auch mal auf karlsruhe gespannt.... -
mist, am 3.11. noch drüber geschwätzt und seit gestern den Fall auf dem Tisch
Auch wenn das Teil im Rahmen einer außerordentlichen Vertretung (über deren Dauer ich noch nix weiß) kam, werd ich das wohl mal ganz schnell entscheiden müssen...
Wenn ich das recht verstanden hab, liegt der Fall aus Dresden beim Senat ?
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