Inhalt der Doppelvollmacht

  • Wie geht ihr vor, wenn die Doppelvollmacht nicht ausreichend ist. Beanstandet ihr den Kaufvertrag dahingehend oder stellt Ihr den Genehmigungsbeschluss dann nicht an den Notar sondern an den Betreuer zu?


    Gute Frage, habe ich noch nie erlebt.

    Es wäre dem Notar wohl eine Frist zur Einreichung einer ordnungsgemäßen Vollmacht zu setzen und wenn diese nicht eingeht, mit entsprechendem Hinweis dem Betreuer den Beschluss mit RK-Vermerk zuzusenden.

    (Der Beschluss ohne RK-Vermerk muss ohnehin erst einmal den Beteiligten bekanntgegeben werden.)

  • Ich würde dem Betreuer zustellen, der dann die normale im Gesetz vorgesehen "Ochsentour" machen kann. Steht auch als Hinweis fett im Anschreiben von uns. Kam aber bislang noch nie vor, da die Betreuer meist die Urkundsentwürfe zur Vorprüfung herreichen, wo ich dann vorab auf solchen Mist hinweisen kann.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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