Nachträglicher Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung nach Sollstellung

  • Das ein Antrag für die Verlängerung der Kostenstundung nach Erteilung der Restschuldbefreiung erforderlich ist, sollte nunmehr unstreitig sein.

    Wieder so ein Fall, in dem ich den Schuldner mehrmals aufgefordert habe, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen bzw. einen Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung zu stellen. Es tut sich natürlich nichts. Folglich werden die Kosten zu Soll gestellt. Kaum erhält der Schuldner die Kostenrechnung, erfolgt unverzüglich ein Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung.

    Mir wird dies langsam zu bunt. Ich möchte nun mal den Antrag nach § 4c Nr. InsO zurückweisen mit der Begründung, dass der Schuldner die vom Gericht verlangte Erklärung nicht abgegeben hat.

    Ich bitte um Meinungen bzw. Vorschläge.

  • Ich glaube nicht, dass man den Antrag auf Verlängerung der Stundung als eine vom Gericht verlangte Erklärung sehen kann. Ich habe in solchen Fällen immer zähneknirschend die Sollstellung gelöscht und die Stundungsverlängerung bewilligt (sofern die Voraussetzungen dafür vorlagen und dieses nachgewiesen wurde). Allerdings kommen solche Fälle hier auch nicht so häufig vor.

  • Ich habe sowas auch andauernd und ärgere mich (tief)schwarz, finde aber keinen gesetzlichen Hebel dagegen. Wenn man die Stundungsverlängerung mit-Raten in ohne-Raten jederzeit ändern kann, warum sollte es auch nicht gehen, wenn man von Vollzahlen auf Nichtzahlen übergeht. Ich meine, es bleibt einem nichts anderes übrig, als das hinzunehmen. Aber a) hat meine Meinung hat noch nie interessiert und b) der BGH setzt ja auch einfach irgendwelche Sperrfristen und meint ja auch, aus dem Gesetz lesen zu können, dass eine erneute Stundung nach Aufhebung nicht mehr möglich ist. Also vielleicht liege ich auch hier absolut falsch und in den Tiefen unseres Rechtssystems gibt es irgendeine entsprechend anzuwendende Norm...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ich glaube, eine Rückweisung des Antrags wäre reichlich dünn in der Begründung ... aber von mir bekommen die Schuldner auch keine mehr-, sondern nur einfache Aufforderungen - von daher hält sich mein Ärger in Grenzen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Aber ich finde es total neben der Sache, wenn ich den Schuldner mehrmals auffordere ein Antrag zu stellen, der überhaupt keine Lust hat zu reagieren und erst dann in die Gänge kommt, wenn er die Rechnung erhält.

    Das kann es doch wirklich nicht sein. :mad:

  • Aber ich finde es total neben der Sache, wenn ich den Schuldner mehrmals auffordere ein Antrag zu stellen, der überhaupt keine Lust hat zu reagieren und erst dann in die Gänge kommt, wenn er die Rechnung erhält.

    Das kann es doch wirklich nicht sein. :mad:

    Aber ein großer Teil unseres Klientels hat doch genau deswegen die Probleme;). Sie melden sich nicht auf Mahnungen etc. und voila sind die Titel da. Und da in den 6 Jahren kein sozial-therapeuthische Begleitunterricht stattfindet, wird es auch nach 6 Jahren oft nicht besser...

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  • na dann fängt mal einer aus der nachtschicht an :D
    1. ist ärgerlich sowas
    2. ich muss zugeben, dass ich da einiges vielleicht zu locker gehandhabt habe, aber immer das prob hatte mit Überweisung der Kostenforderung zum Zwecke der Einziehung an die GK und dem eigenen "entscheidenkönnen"
    3. zur Stundungsverlängerung selbst seh ich einen Antrag nicht als nötig; ich fordere die Schuldner nach RSB-Erteilung zur Darlegung der p-w-Verhältnisse auf, bei denen ich von einer PKH-relevanten positiven Veränderung ausgehe; kommen sie dieser Aufforderung nach prüfe ich, leg die Akte auf Frist oder eben § 10 KostVgf analog;
    kommt der Schuldner der Aufforderung nicht nach dann noch ne Nachfrist; bei fruchtlosem Ablauf: Sollstellung

    Nach der Sollstellung mag der Schuldner mit der Gerichtskasse was ausdealen.....
    Seh ich nicht mehr ein, noch entscheiden zu müssen...

    Allerdings ist bei diesem Ansatz schon das gesamte Verfahren einmal revuepassiert...

    was dogmatisch einmal interessant wäre: sind die Kosten einmal zum Soll gestellt, müsste der Schuldner doch zunächst einen Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung stellen und könnte erst nach erfolgreichem Antrag eine Erinnerung gegen den Kostenansatz einlegen.... (oki alles kukident, äh, konkludent...) soviel mal aus dem ersten aus der N8schicht auftauchenden ....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau



  • Was machst Du denn dann, wenn der Schuldner einen Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung stellt? Ignorieren?;)

  • Ich meine auch, genau das ist das Problem. Ich bin gespannt auf die Antwort der Nachtschicht...

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  • Nein, die Frühschicht...
    Sehen wir es doch mal praktisch. Du ignorierst den Antrag, was passiert dann? Der Schuldner wendet sich an die Kasse und die fragen wieder bei Dir nach... Wenn Du sagst, der kriegt keine Stundung mehr, wollen sie evtl. einen Beschluss sehen, gegen den der Schuldner dann wieder Rechtsmittel einlegen kann.
    Versucht die Kasse zu vollstrecken (egal ob mit oder ohne gerichtliche Entscheidung) gibts 2 Möglichkeiten. Sie kriegen das Geld, dann ist alles OK, denn dann war der Stundungsantrag ja offensichtlich unbegründet, da der Schuldner ja zahlen konnte.
    Ist die Beitreibung erfolglos - was wahrscheinlicher ist - wäre ein Stundungsantrag ja begründet, da er wirklich nicht zahlen kann. Was dann? Dann wohl Kostenabstand oder das gleiche Spiel nächstes Jahr von vorne...
    Deshalb halte ich von Sollstellungen in aussichtslosen Fällen (ergibt sich oft aus der Akte) nichts. Macht nur sinnlose Arbeit für uns und die Kasse. Wenn der Schuldner mittellos ist, kann man halt nichts holen.
    Ich versuche es natürlich auch zunächst mehr oder weniger sanft bei allen Schuldnern (auch bei den anscheinend aussichtslosen) und bisher haben wir hier eine für mich erstaunliche Beitreibungsquote, aber wenn es hart auf hart kommt, bleiben wir wohl zweiter Sieger.

  • Ist ja richtig, was Du schreibst, aber es ist absolut unbefriedigend, wenn man merkt, dass man vom Schuldner verar..... wird.

    Ich ordne ja auch lieber Ratenzahlungen, bevor ich eine Sollstellung mache, weil der Erfolg für die Staatskasse viel größer ist als bei einer Sollstellung.

  • na Ihr habt ja Recht. Ist alles irgendwie ärgerlich. Daher hab ich bisher auch nur wenig Sollstellungen veranlasst. Die wirklich aussichtslosen Fälle gegen über § 10 KostVfg (analog). Der Ansatz von Astaroth gefällt mir aber irgendwie. Klar, wenn es zum Schwur kommt, muss über eine Stungsverlängerung (dann erwarte ich allerdings auch einen Antrag - aber auch nur dann !) entschieden werden.
    Bei uns im Hause sind wir alle noch in der "Probierphase" mit der Kosteneinziehung. Zur Gerichtskasse geht wenig, weil wir uns die "Lufthoheit" ja doch etwas erhalten wollen (auch im Hinblick auf die Mehrarbeit, die kommt, wenn wieder zurückgerudert werden müsste).
    Wie haltet ihr das eigentlich:
    kriegt jeder (egal wie arm) nach RSB-Erteilung ne Kostenrechnung (ggfls. mit Hinweis auf sozialverträgliche Regelung)... oder so eher nach "Gefühl" (das meint: da könnte wieder was sein und so...) ?

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  • Wie haltet ihr das eigentlich:
    kriegt jeder (egal wie arm) nach RSB-Erteilung ne Kostenrechnung (ggfls. mit Hinweis auf sozialverträgliche Regelung)... oder so eher nach "Gefühl" (das meint: da könnte wieder was sein und so...) ?



    Nach Erteilung der RSB wird das Verfahren bewertet, der Schuldner bekommt eine Aufstellung der bisher verauslagten Kosten und was bisher auf die Kosten einbezahlt worden ist und den Hinweis mit Antrag auf Verlängerung der Kostenstundung.

  • Am allerschlimmsten ist das ja mit den Selbständigen.Ich liebe die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Überschussrechnungen... aber nunja.

    Defaitist: Wir schicken mit der Anhörung vor RSB-Erteilung einen Fragebogen zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen mit. Kommt der zurück und daraus ergibt sich keine Rate, dann erstelle ich auch keine KR. Wenn der Bogen nicht zurückkommt, dann schreibe ich nochmal den Schuldnern mit Erteilung der RSB, dass ich bald die KR zusende ( in der Hoffnung, es funkt bei denen und die bewegen sich nochmal). und dann erstelle ich etwas später die KR zum Soll. Und bei einigen kommt dann der Antrag (ich glaube auch, die kann man sich schon mal vormerken. Die werden es auch sicherlich sein, die nach Ablauf der Sperrfrist ihr zweites, drittes etc. RSB-Verfahren durchziehen).

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  • Wir schicken jedem Schuldner nach Erteilung der RSB zunächst eine KR mit dem Hinweis, dass diese Kosten nun zu zahlen sind und er soll sich rühren, wenn er die Kosten nicht oder nur in Raten zahlen kann. Ab und an (selten) kommt das Geld, meistens ein Ratenantrag oder die Mitteilung, dass gar nichts gezahlt werden kann. Kommt ein Ratenantrag, mit dem die Kosten in einem überschaubaren Zeitraum zurückgeführt werden, bewillige ich sie formlos. Irgendwelche Fragebögen etc. spare ich mir dann, da ja eigentlich klar ist, dass ein Schuldner, der bis zur RSB nichts abgeführt hat, unter den Pfändungsfreigrenzen lebt. Insofern wäre zwangsweise eh nichts zu holen und wir können froh sein, wenn wir überhaupt was kriegen. Die Raten überwache ich selber, da mir die Zusammenarbeit mit den Bürokratiemonster Kasse zu mühsam ist.
    Schreibt ein Schuldner, er kann gar nichts zahlen, lasse ich schon eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und nachweisen. Hat er wirklich nichts, frage ich nach ein bis eineinhalb Jahren noch einmal an. Das gebietet m.E. die Gleichbehandlung mit den Ratenzahlern, dass die Nichtzahler nicht ganz ohne Aufwand durchkommen. Dann evtl. Kostenabstand.
    Rührt sich jemand nicht, drohe ich mit der zwangsweisen Beitreibung durch die Justizkasse (klingt immer ganz furchtbar). Dann meist wie oben.
    Rührt sich jemand noch immer nicht, dann Sollstellung (außer es ergibt sich aus den Akten, dass es ein ganz hoffnungsloser Fall ist - dann erspare ich denen die Arbeit und mache gleich einen Kostenabstand).
    Funktioniert ganz gut. Ist zwar manchmal etwas mühsam, aber es kommt erstaunlich viel Geld rein. Naja vielleicht liegt es auch daran, dass die Hardcoreschuldner, die eine Stundung von vorne bis hinten gewohnt sind, erst noch zur RSB kommen...

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