Ja auch von mir ein Danke, ganz besonders deswegen, weil ich diese Auffassung auch schon immer so vertreten habe.
Prüfschema Genehmigungsverfahren (Kindschaftssachen) nach FamFG
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Diese frische BGH-Entscheidung wird noch zu diskutieren sein, wenn sie denn mal veröffentlicht ist :
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post938483
Immerhin ist das "Thema" mal ganz oben angelangt.
Auf den ersten Blick ist mir der Leitsatz erst mal nicht verständlich.
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Mir schon. Habe gerade einen kleinen inneren Reichsparteitag.
Entscheidung ist übrigens schon veröffentlicht:
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Einige Beiträge zur BGh-Entscheidung hierhin verschoben:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…H-XII-ZB-592-12)Bitte ggf. dort diskutieren!
Ulf, Admin
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Die angehängte Datei in #1 wurde heute durch eine aktualisierte Übersicht ersetzt.
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Es ist Ulf zu verdanken , das er eine neue Version online gestellt hat.:daumenrau
Mehr braucht man dazu nicht sagen, außer dass der BGH weiterhin gefordert ist.
Die Hoffnung einer gesetzgeberischenLösung im Rahmen der großen Vormundschaftsreform für eine Lösung für Kinder < 14 Jahren , sollte man daneben weiter haben. -
Tja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Wenn ich da allerdings daran zurück denke, wie halbherzig der Gesetzgeber z.B. die Probleme rund um die GbR "gelöst" hat, würde ich nicht darauf wetten.
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Mehr braucht man dazu nicht sagen, außer dass der BGH weiterhin gefordert ist.
Die Hoffnung einer gesetzgeberischenLösung im Rahmen der großen Vormundschaftsreform für eine Lösung für Kinder < 14 Jahren , sollte man daneben weiter haben.Meine Hoffnung ist in beiden Varianten äußerst dürftig ausgeprägt.
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