Lebensversicherung an Erben

  • Gehört nicht direkt hierzu, daher die Nachricht:
    Im November dieses Jahres will der BGH entscheiden, ob bei einem Pflichtteilergänzungsanspruch die Prämien der letzten 10 Jahre, der Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes oder die Versicherungsleistung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.
    Das wurde neulich auf einem Lehrgang von dem Referenten berichtet.


    Ad.Vocat

  • ...das wird aber auch Zeit, diesen seit Jahren anhaltenden Streit zu beseitigen:daumenrau

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Versicherungssumme ist nicht immer höher als die gezahlten Prämien. Es kommt aber deshalb auf die Versicherungssumme an, weil der Schenkungsvertrag im Valutaverhältnis in der Regel erst nach dem Erbfall zustande kommt.

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