Gehört nicht direkt hierzu, daher die Nachricht:
Im November dieses Jahres will der BGH entscheiden, ob bei einem Pflichtteilergänzungsanspruch die Prämien der letzten 10 Jahre, der Rückkaufwert zum Zeitpunkt des Todes oder die Versicherungsleistung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.
Das wurde neulich auf einem Lehrgang von dem Referenten berichtet.
Ad.Vocat
Lebensversicherung an Erben
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...das wird aber auch Zeit, diesen seit Jahren anhaltenden Streit zu beseitigen:daumenrau
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... aber nur, wenn die *richtige* Entscheidung (Versicherungssumme) dabei rauskommt
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Was aus der Sicht des Pflichtteilsberechtigten richtig sein mag, kann aus Sicht des Erben falsch erscheinen.
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Die Versicherungssumme ist nicht immer höher als die gezahlten Prämien. Es kommt aber deshalb auf die Versicherungssumme an, weil der Schenkungsvertrag im Valutaverhältnis in der Regel erst nach dem Erbfall zustande kommt.
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