Hallo,
weiß einer , ob sich Wohnsitz nach § 343 FamFG auf den polizeilich gemeldeten Wohnsitz bezieht oder auf den tatsächlichen Aufenthalt?
EL war in Wohnung gemeldet, lebt aber tatsächlich im Heim....welches NJG ist nun zuständig?
343 FamFG
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janny -
5. Februar 2010 um 09:15
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Das ist m.E. nach wie vor streitig, gibt ne Entscheidung vom OLG Düsseldorf vom 27.08.2009, 3 Sa 1/09. Vielleicht hilft dir das weiter.
Ich halte mich an die Angabe in der Sterbeurkunde um ein wenig Rechtssicherheit für die Beteiligten zu schaffen. Sehen aber bestimmt 50% der zuständigen Rechtspfleger anders -
Ich halte mich an die Angabe in der Sterbeurkunde um ein wenig Rechtssicherheit für die Beteiligten zu schaffen. Sehen aber bestimmt 50% der zuständigen Rechtspfleger anders
Mach ich auch so. -
Danke für die Antworten, überlege noch, ob ich mich für zuständig halte
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M.E. ist (natürlich), wie sich aus dem Gesetzestext ergibt, der tatsächliche letzte Wohnsitz maßgebend, nicht die Meldeadresse !
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M.E. ist (natürlich), wie sich aus dem Gesetzestext ergibt, der tatsächliche letzte Wohnsitz maßgebend, nicht die Meldeadresse !
+ § 7 BGB;
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