Erhöhung der Regelvergütung

  • wann gewährt Ihr denn 95 € pro Stunde bzw. 15% Vergütung
    geht Ihr von der Tabelle der IGZ aus oder prüft Ihr einfach ob das alles plausibel ist?
    Der vorliegende Fall war sehr vertrakt, aber ich weiß nicht, ob ich" in die Vollen " gehen darf

  • Was sagt denn dein Gläubiger und der Schuldner dazu?
    Wenn die damit einverstanden sind bzw. nichts sagen bin ich großzügig wenn mich auch der Rest überzeugt.
    Die Tabelle der IGZ kenne ich nicht. ;):D

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • wann gewährt Ihr denn 95 € pro Stunde bzw. 15% Vergütung
    geht Ihr von der Tabelle der IGZ aus oder prüft Ihr einfach ob das alles plausibel ist?
    Der vorliegende Fall war sehr vertrakt, aber ich weiß nicht, ob ich" in die Vollen " gehen darf


    95 EUR pro Stunde hatte ich noch nie.
    15 % statt 10 % der Mieteinnahmen schon öfter. Wenn das Verfahren wirklich aufwendig war, die Mieteinnahmen aber recht gering, lässt sich das wohl begründen. Aus Zusammenschau von Jahresbericht und Vergütungsantrag muss aber schon hervorgehen, welche das normale Maß übersteigenden Tätigkeiten angefallen sind.

    Sind die Beteiligten schon angehört worden?



  • Ja -schuldner ist dagegen
    trotz nicht vermietbarkeit war jede menge los u.a. hat der schuldner ständig quergeschossen

  • Wenn der Verwalter über das Maß Arbeit hatte und auch aufgrund der Tabelle eine Erhöhung möglich ist, dann los. So hast nämlich 2 Punkte mit denen Du die Erhöhung begründen kannst. Der Beschluss geht so wie es aussieht sowieso in die Beschwerde.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wenn der Verwalter über das Maß Arbeit hatte und auch aufgrund der Tabelle eine Erhöhung möglich ist, dann los. So hast nämlich 2 Punkte mit denen Du die Erhöhung begründen kannst. Der Beschluss geht so wie es aussieht sowieso in die Beschwerde.



    Sehe ich wie Annett.
    Wobei - mangels Mieteinnahmen ist es wohl ein Fall, bei dem der Zwangsverwalter die 19-er Vergütung mit 95 EUR/h haben will, richtig? Dafür müsste es m.E. ein Fall sein, bei dem fast durchweg hochqualifizierte, z.B. anwaltliche Tätigkeit zu verrichten war, es komplizierte Rechtsfragen zu klären gab. Allein dass es ein arbeitsaufwendiges Verfahren war, wirkt sich doch eher auf die Anzahl der Stunden aus.

    In der amtlichen Begründung zu § 19 ZwVwV heißt es: "Der Höchstsatz von 95 Euro setzt dagegen einen Verwaltungsaufwand voraus, der ganz überwiegend das Tätigwerden des hochqualifizierten Verwalters oder gleich qualifizierter Mitarbeiter erfordert. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Rechtsprechung, die vereinzelt schon jetzt [d.h. nach alter Rechtslage] für die Tätigkeit des Verwalters von Stundensätzen von 100 EUR und mehr ausgeht, ist dieser Höchstsatz wirtschaftlich moderat. Er orientiert sich zudem an den Stundensätzen, die gerichtlich bestellte Sachverständige für besonders qualifizierte Leistungen beanspruchen können." Hier zitiert aus Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, § 19 ZwVwV, Begründung des VO-Gebers.

  • Na klar: Nur ein bischen Ärger mit dem Schuldner reicht nicht aus, um den Höchstsatz zu beanspruchen. Er muss also ordentlich was geleistet haben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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