hier eine Meldung aus dem "Newsticker" der Mitteldeutschen Zeitung v. 14.04.10:
Pflichten von Richtern werden neu geregelt
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Rechte und Pflichten von Richtern in Sachsen- Anhalt werden neu geregelt. Justizministerin Angela Kolb (SPD) stellte am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der Bestimmungen von der Einstellung bis zur Pensionierung umfasst. Neu sei eine Möglichkeit von Teilzeitarbeit unabhängig von den familiären Gegebenheiten. Zudem soll das Gesetz Nebentätigkeiten regeln. So darf der zusätzliche Verdienst nicht mehr als 21 000 Euro jährlich betragen, zudem müssen solche Tätigkeiten vom Ministerium genehmigt werden. Kolb hofft, dass das Gesetz bis Jahresende vom Landtag beschlossen wird.
das hört sich bei der Teilzeit und dem zusätzl. Geldverdienen aber nicht nach "nachteiligen" Pflichten an, sondern eher nach Verbesserungen für eine Berufsgruppe in der Justiz:(