Ich habe mein Beschluss denn doch mal angehängt. Wenn ich die Kontoauszüge z.B. vom 30.6. - 30.7. vorliegen habe, dann reicht mir das.
Und ich will ja eben bewußt keine laufende Bestimmung nach § 850 k Abs. 4 ZPO treffen, wenn den Schuldnern grundsätzlich der Sockelbetrag ausreicht.
In meinem Fall ging es um Rente von knapp über 500,- EUR.
Habe dazu noch folgende Fragen:
-Der Beschluss ist nicht die Rechtsmittelfrist geknüpft. D.h. er wird sofort mit Zustellung wirksam!?
-Wird keine Sofortfreigabe in den Sachen gemacht?
Vielen Dank für eine Antwort und auch Danke für den Beschluss!!!!!!