LG Berlin, Urteil vom 22.01.2015 - 23 O 93/13
Ohne amtlichen Leitsatz.
Zur Leistungskürzung auf null des Versicherers gegenüber dem Ersteher eines Grundstücks bei grob fahrlässig vor dem Zuschlag durch den Zwangsverwalter verursachten Wasserschaden.