Verrechnung O - Geld mit Zeugenentschädigung

  • Moin

    Wir überlegen gerade folgendes Problem.

    Zeuge erscheint zum 1. Termin nicht. Es wird ein O-Geld in Höhe von 200,- € verhängt. Dieses wird in Raten von 20,- € gezahlt. Im 2. Termin erscheint der Zeuge und macht 177,- € Zeugenentschädigung geltend ( wohnt auswärts ca 600 km entfernt ) . Die Zeugenentschädigung ist noch nicht ausgezahlt, da ein Nachweis fehlte.

    Kann ich die Zeugenentschädigung mit dem noch offenen O- Geld ( 160,- € ) verrechnen , soass nur noch der Rest Zeugenentschädigung ausgezahlt wird ?

    Grüsse

    wulfgerd

  • Ich habe das vor Jahren mal mit einer offenen Kostenforderung gemacht..:teufel:

    Aber das war nicht richtig, da die Aufrechnungserklärung durch den Vertreter der Landeskasse erfolgen muss. Ich würde die Akte(n) daher dem Bez-Rev vorlegen.

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