Moin
Wir überlegen gerade folgendes Problem.
Zeuge erscheint zum 1. Termin nicht. Es wird ein O-Geld in Höhe von 200,- € verhängt. Dieses wird in Raten von 20,- € gezahlt. Im 2. Termin erscheint der Zeuge und macht 177,- € Zeugenentschädigung geltend ( wohnt auswärts ca 600 km entfernt ) . Die Zeugenentschädigung ist noch nicht ausgezahlt, da ein Nachweis fehlte.
Kann ich die Zeugenentschädigung mit dem noch offenen O- Geld ( 160,- € ) verrechnen , soass nur noch der Rest Zeugenentschädigung ausgezahlt wird ?
Grüsse
wulfgerd
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