SolumStar

  • Hallo,
    mich und sicher auch die anderen würde vielleicht interessieren, wie bei den einzelnen Behörden die Zuständigkeit in den Grundbuchämtern verteilt ist.
    Bei uns werden die Rechtspfleger ständig von Grundbuchführern und Verwaltung angemeckert, weil wir Rechtspfleger grundsätzlich verlangen, dass die Grundbuchführer alle Bausteine entwerfen und ins GB einrücken. Nur bei extremen Schwierigkeiten (WEG, Erbbaurecht, pp.) dürfen die Anträge "zur Vorprüfung" dem Rechtspfleger vorgelegt werden, der dann (bei besonderen Schwierigkeiten) schon vorher daraufhinweist und die Akte dann zur Vorbereitung an den GBF zurückgibt.

    Das sei bei anderen Behörden anders und im übrigen so auch gar nicht vom Programm vorgesehen und auch im Rahmen von pebb§y nicht berechnet.
    Nach ziemlichen Anlaufschwierigkeiten klappt dieses Verfahren inzwischen sehr gut und auch die Zusammenarbeit ist (meistens) prima.

    P.S.: Die Kosten werden auch vom GBF selbstständig berechnet.

  • Also wir hier (Nds.) haben keine Grundbuchführer. Nur Serviceeinheiten und Rechtspfleger.

    Die SE macht die sog. Fallerfassung. Es wird also ein Solum-Fall angelegt, in dem die Beteiligten, die betroffenen Blattstellen und ggf. Flurstücke sowie die Urkunden erfasst werden. Dann geht die Akte zum Rpfl., der dann alles prüft und die Eintragungen erstellt und frei gibt. Dann gehen die Akten zurück zur SE, die dann noch Mitteilungen und Briefe erstellt und diese raus schickt.

    Kostenrechnungen werden ebenfalls von Rpfl. erstellt und meist absendefertig (mit Überweisungsträger usw.) ausgedruckt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sorry,
    Grundbuchführer sind die ehemaligen B- und K-Kräfte, die als Service-Einheit und Grundbuchführer die Fälle erfassen, die Bausteine erstellen, ins Grundbuch einrücken und nach Prüfung und Freigabe durch den Rechtspfleger die Nachbereitung incl. Kosten erledigen.
    Ziel der Sache sollte sein, dass mindestens 70 - 80 % der Bausteine so entworfen werden, dass der Rechtspfleger sie ohne Änderung freigeben kann. "Vorprüfungakten" sollten also höchstens 2 - 3 % der Fälle sein.

  • Hier werden wenigstens 95% der Sachen so gut es halt geht vorbereitet, davon sind die einfachen Anträgge inzwischen ziemlich tiptop.
    Bei unübersichtlichen Fällen wie Baugebieten oder vom Notar vermurksten Sachen bringt es aus meiner Sicht aber wenig, wenn Fälle angelegt werden, die später sowieso wieder umgebastelt werden müssen. Da reicht mir der Abgleich des Grundbuchs und das Beiziehen der Personen zum Fall und ich greife dann selbst in die Tasten.

  • Bei uns wie bei Ulf und Trine.
    Ich glaub, unsere SE würden sich bitterbös beschweren, wenn sie alles vorbereiten müssten. Die meisten wären wohl auch überfordert. Und die Pensen müssten dann wohl ebenfalls neu geregelt werden. Die SE sind bei uns am Rand der Belastbarkeit angekommen.
    Und die GBführer sind echt fit im Kostenrecht? Entscheiden sie in eigener Zuständigkeit oder wird das auch nur vorbereitet?

  • Bei uns läuft es grundsätzlich wie bei Ulf. Inwieweit die SE vorverfügt, ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Innerhalb der Gerichte besteht beim Vorverfügen kein großer Unterschied ("nur" qualitativ gibt's da natürlich Unterschiede...), das muss wegen der BAT-Eingruppierung eigentlich (im Gericht) einheitlich laufen. Bei uns wird z.B. ziemlich viel vorverfügt, BV, Abt. 1 und Abt. 3 (Neueintragungen) fast immer vollständig, in Abt. 2 eigentlich nur die Vormerkungen. Wie viel man davon dann so lassen kann, hängt hauptsächlich von der jew. SE ab.
    Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Abtretungen etc. werden jedoch grundsätzlich nicht vorverfügt, was aber auch daran liegt, dass diese Bausteine der SE nicht standardmäßig zur Verfügung stehen.

    Ach ja: Und Kosten macht der Rpfl.

  • So etwas gibt es in Brandenburg nicht. Da hat die SE nur die Eintragungsbausteine für die Eintragungen nach 12c GBO zur Verfügung.
    Ich finde dieses "Vorverfügen" nicht richtig, denn es ist meine Aufgabe als Rechtspfleger, den Antrag zu prüfen und über die Eintragung zu entscheiden.
    Wo ist denn diese Art der "Vorverfügung" geregelt?

    Gruss, Fridolin!!!

  • Wo ist denn diese Art der "Vorverfügung" geregelt?


    Muss ich morgen erst mal suchen.:gruebel:
    Als ich ins Grundbuch kam, gab's SolumStar schon eine Weile und das mit dem Vorverfügen und der entsprechenden BAT-Eingruppierung war auch schon lange durch.

  • n'abend allerseits,

    zu SolumStar möchte ich zunächst aufklärend etwas sagen.
    Ich schule in NRW seit ca. 3,5 Jahren die Anwendung SolumStar und arbeite auch in der Praxis damit.
    Für die Leser aus anderen Bundesländern:
    NRW hat die früheren EintragerInnen und die Beamten des Grundbuchamtes zu "Grundbuchführern" gemacht; d. h. dass Ihre Aufgabe die Vorbereitung der Grundbucheintragungen ist. Das sollen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen im Grundbuchbereich und eines "Crashkurses" im Grundbuchrecht können. Als Dank dafür gibt es für die Angestellten eine Höhergruppierung und für die Beamten des mittleren Dienstes einen warmen Händedruck.

    SolumStar und das Grundbuchamt funktionieren nur dann vernünftig, wenn ich Rechtspfleger und GrundbuchFührer als Team verstehen und Team nicht als Abkürzung für "Toll ein Anderer machts" verstanden wird. Natürlich wirkt sich der Einsatz von SolumStar auf das Pensum des Rechtspflegers aus - davon bin ich ja schließich auch einer - abrer jeder Rpfl sollte bedenken und verinnerlichen, dass die Anforderungen an die Grundbuchführer - Erlernen von SolumStar und Grundbuchrecht - erheblich größer geworden sind. Also Leute meines Berufsbildes: Verharrt nicht auf Postitionen, die keinem helfen; arbeitet mit dem Grundbuchführern im Team -auch für die Grundbuchführer gilt - es ist notwendig mit dem Rechtspfleger zu sprechen und ihm nicht kommentarlos die Akten vorzulegen, wenn es nicht mehr weiter geht.
    solumStar ist m. E. - jedenfalls in der Version 2.17 - sowohl für Grundbuchführer als auch für Rechtspfleger eine tolle Sache. Aber nur dann, wenn man miteiander und nicht gegeneinander arbeitet und auf alten Positionen verharrt. Ein Appell für Teamarbeit -
    schönen Abend noch

  • n'abend allerseits,

    SolumStar und das Grundbuchamt funktionieren nur dann vernünftig, wenn ich Rechtspfleger und GrundbuchFührer als Team verstehen und Team nicht als Abkürzung für "Toll ein Anderer machts" verstanden wird. Natürlich wirkt sich der Einsatz von SolumStar auf das Pensum des Rechtspflegers aus



    Klar geht es ohne Teamarbeit nicht, doch leider wird in vielen Bereichen das Wort "team" nur zu gern mißverstanden. So nur zu gern in den neuen "Judica" und "ITZVG" Anwendungen. Da wird mehr oder weniger alles auf Rechtspfleger oder Richter abgeschoben.

    In SolumStar v 2.17 ist das etwas anders, aber auch nur, wenn man von Anfang an zusammenarbeitet und jeder darauf bedacht ist, seine Aufgaben korrekt zu erfüllen. Wer nur Arbeit abschieben will, stört das team ganz erheblich.
    Die Pensenberechnung ist natürlich im Rechtspflegerbereich auf 50 % der ursprünglich zugestandenen Belastung zurückgefahren worden. Aber damit kann man leben, da der eigentliche Schreibkram weitgehend entfällt und die Arbeit wirklich nun "mehr im Kopf" stattfindet.

    SolumStar hat natürlich den Nachteil, dass der Editor zum Fertigen von z. B. Zwischenverfügungen äußerst mies funktioniert. Dann muß man eben auch mal eine handschriftlich oder diktierte Verfügung an den Grundbuchführer weitergeben. Trotzdem ist es ein Fortschritt.

    Auch im Team muss halt jeder seine Aufgaben kennen und erfüllen.

  • Wir arbeiten seit einigen Wochen mit Solum Star (NRW). In der Schulung wurde klar davon ausgegangen, dass die Grundbuchführer die Bausteine erstellen, ins Grundbuch setzen und der Rechtspfleger quasi nur noch F8 drückt.
    In der Praxis sieht es bei uns momentan so aus, dass wir Rechtspfleger ca. 70 % der Akten selbst vorbereiten (einschl. Beteiligte pp) und dann freigeben. Die Nachbearbeitung findet in der Geschäftsstelle statt. Diese ist so umfangreich- vor allem wegen der Nachrichten-, dass die Grundbuchführer damit fast ausgelastet sind. Für uns Rechtspfleger ist die Mehrbelastung nicht zu unterschätzen. Wir verstehen uns aber mehr oder weniger als Team, zur Zeit klappt alles noch recht reibungslos (bis auf die Rückstände). Allerdings haben wir vorher auch mit Folia gearbeitet und sind von daher schon den Teamgedanken gewöhnt. Ich glaube, wenn ein Rechtspfleger nicht bereit ist, selbst auch einmal Hand anzulegen, kann man das Programm vergessen. Ich finde aber auch, dass ein Herunterfahren auf 50 % des Pensums nicht gerechtfertigt ist, da die Prüfung und u.U. Abänderung der Vorbereitung in meinen Augen nicht so viel schneller ist, dass man nur noch von der halben Arbeitszeit ausgehen kann.

  • Da muß mann tatsächlich staunen, wie unterschiedlich die Praxis ist.
    In Bayern funktioniert es nämlich - wie so oft- genau umgekehrt.
    Hier macht eigentlich alles der Rechtspfleger und zwar einschließlich Kostenansatz. Die "Geschäftstelle" (Serviceeinheit) führt nur die Verfügungen aus. In Bayern gibt es keine Fachangestellten, d.h. die Angestellten wären daher sowieso nicht in der Lage eine Grundbucheintragung vorzubereiten oder Grundbuchkosten zu bewerten.
    In der bayerischen Geschäftsstellenveordnung ( oder wie das neue Ding heisst) steht, dass der Rechtspfleger alles miterledigen kann (soll) was in einem so engen Sachzusammenhang mit seiner Arbeit steht ... .
    Deshalb macht in der Praxis der Rechtspfleger einfach gleich alles freiwillig mit.

  • Moin,

    @toyo,

    das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kollegen in der Schulung die Rechtspfleger nur auf die Funktionstaste "F8" geschult haben.
    Maxime unserer Schulungen ist immer, dass die Rechtspfleger auch die Tätigkeit der Grundbuchführer beherrschen müssen; d. h. aber nicht, dass die aufgaben der Grundbuchführer erledigen müssen.
    Nur dann kann nämlich der Rechtspfleger entsprechende "Weisungen; Tipps" geben und er wird von seinem Team ernst genommen.

  • Da muß mann tatsächlich staunen, wie unterschiedlich die Praxis ist.
    In Bayern funktioniert es nämlich - wie so oft- genau umgekehrt.
    Hier macht eigentlich alles der Rechtspfleger und zwar einschließlich Kostenansatz. Die "Geschäftstelle" (Serviceeinheit) führt nur die Verfügungen aus. In Bayern gibt es keine Fachangestellten, d.h. die Angestellten wären daher sowieso nicht in der Lage eine Grundbucheintragung vorzubereiten oder Grundbuchkosten zu bewerten.
    In der bayerischen Geschäftsstellenveordnung ( oder wie das neue Ding heisst) steht, dass der Rechtspfleger alles miterledigen kann (soll) was in einem so engen Sachzusammenhang mit seiner Arbeit steht ... .
    Deshalb macht in der Praxis der Rechtspfleger einfach gleich alles freiwillig mit.



    Geschäftsstellenordung und Sachzusammenhang - das sind auch in NRW seit Jahrzehnten die Schlagworte, die jeder Fortschritt verhindern. Wie lange hat es doch gedauert bis mal die Kosten in Nachlaßsachen, die Grundbuchkosten (s.o.), die Aufgaben nach § 12 c GBO, die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, Anweisungen an Anwälte, fast alle Aufgaben im Verwaltungsbereich, usw. endlich vom UdG erledigt wurden. Erst die immer größer werdenden Kürzungen im Rechtspflegerbereich bringen ein wenig mehr Einsicht.

    Die meisten Rechtspflegerkollegen interessieren sich auch kaum noch für die Zuständigkeiten oder sind zu faul, die Vorschriften nachzulesen. Dabei ist ein vernünftiger Personalrat immer geneigt, alles durchzusetzen, da nur dann auch Aufgruppierungen, Höherbewertungen, usw. im B- und K-Dienst möglich sind.

  • In Bayern gibt es keine Fachangestellten, d.h. die Angestellten wären daher sowieso nicht in der Lage eine Grundbucheintragung vorzubereiten oder Grundbuchkosten zu bewerten.


    Natürlich wäre auch unserer mittlerer und K-Dienst nicht mal eben so in der Lage gewesen, die Eintragungen vorzubereiten und die Kosten zu berechnen. Ich denke, das versteht sich von selbst. Aber durch die entsprechenden Schulungen machen das inzwischen fast alle ganz prima.
    Die Kollegen haben immer gewußt, dass sie uns Rpfl fragen können. Komplizierte Sachen werden entweder vom Rpfl komplett bearbeitet (nach Erfassung der "Grunddaten") oder vorab durchgesprochen oder der Rpfl bereitet eine Art Leitfaden vor - da gibt es Möglichkeiten, je nach Art des Falles und auch "Qualität" des beteiligten Grundbuchführers (der eine braucht mehr Hilfe, der andere weniger)
    Natürlich wird es immer welche geben, die entweder nicht wirklich Willens oder schlicht nicht fähig sind auf dem neuen ihnen abverlangen Niveau zu arbeiten, aber mit etwas Teamgeist läuft SOLUM nach meiner Erfahrung wirklich toll.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • In Bayern hat man die sogenannte "Serviceeinheit" eingeführt, da sollte eigentlich jeder alles machen ( ganzheitliche Bearbeitung). Das ist aber oft nur blanke Theorie. Weil einige aufgrund mangelnder Grundausbildung dazu einfach nicht in der Lage sein können. Es werden zwar "Kurzschulungen" angeboten, diese können aber eine grundlegende Ausbildung also z.B. die Ausbildung im mittleren Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung nicht ersetzen. Das will man aber oben noch nicht wahrhaben.

  • Da muß mann tatsächlich staunen, wie unterschiedlich die Praxis ist. ....

    Ich staune mit.
    Wir haben alle dieselben Gesetze, dieselben Grundbücher und dasselbe SolumStar. Trotzdem treten bei der Bearbeitung Unterschiede wie Tag und Nacht auf. Bei uns in Brandenburg wurde bereits in der Schulung streng nach Rpfl. und SE getrennt, so dass lange Zeit z.B. das ALB für mich ein Buch mit 7 Siegeln war. Daher war ich auch nicht in der Lage, bei Problemen der SE zu helfen... Außerdem wurmt es mich immer noch ungemein, dass ich als Rpfl. nicht mal rasch eine Eintragungsmitteilung ausdrucken kann.

    Gruss, F.

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