Hallo zusammen,
wenn ich einen Beugearrestbeschluss habe, macht ihr dann auch eine Mitteilung gemäß Mistra?
Danke euch.
Beugearrestbeschluss und Mistra
-
Hieko -
8. Februar 2011 um 12:42
-
-
Hallo zusammen,
wenn ich einen Beugearrestbeschluss habe, macht ihr dann auch eine Mitteilung gemäß Mistra?
Ich mache nichteinmal dann eine Mitteiling, wenn ich selbst einen Beugearrest zu vollstrecken habe. -
Hallo zusammen,
wenn ich einen Beugearrestbeschluss habe, macht ihr dann auch eine Mitteilung gemäß Mistra?
Danke euch.
Ja, JGH gem. Nr. 32 MiStra. -
Ja, JGH gem. Nr. 32 MiStra.
Fällt die Verhängung des Arrestes unter "die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf Weisungen oder Auflagen beziehen"?
Das hätte ich jetzt auf Änderungen von Auflagen und Weisungen bezogen. Allerdings ist die Jugendvollstreckung bei mir schon eine Weile her, vielleicht habe ich das falsch in Erinnerung. -
Richtig, fällt darunter. Die JGH muss im Rahmen ihrer Tätigkeit wissen, dass es für den VU 5 vor 12 ist.
-
Bei uns regt sie manchmal auch selbst den Arrest an bzw. teilt dem VU mit, dass ihm das droht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!