"Anonyme BerH & BerH-Vergütungsanträge?

  • Habt Ihr das auch schon erlebt,:confused:

    in der letzten Zeit bekomme ich zunehmend "anonyme" :gruebel: Beratungshilfe- und Vergütungsanträge.

    Bei den Vergütungsanträgen vergessen die Kanzleien auf dem Formular ihren Kanzleistempel anzubrigen, da muß ich dann regelmäßig den Mandanten anschreiben und um Auskunft bitten . . . ärgerlich:teufel: . . .

    Aber bei den anonymen BH-Anträgen wirds eng. Die schreiben wahrscheinlich den Absender auf das Kuvert, dass ich aber nicht bekomme, in den Antrag dann fast nichts, oft nur die Angelegenheit und fügen keinerlei Anlagen bei . . .
    :mad: :cool: :eek:
    Da bleibt ja nur eintragen und weglegen . . .

    Das ist aber ganz neu, früher habe ich das nicht erlebt:oops: was ist los mit den Leuten/Kanzleien:confused:

  • Kürze doch Beratungshilfe bitte nicht mit BH ab. Da habe ich mich wild auf den Thread gestürzt, nur um feststellen zu müssen, dass es sich um schnöde BerH handelt.....:(

  • Da bleibt ja nur eintragen und weglegen . . .



    Ist doch gut, hast du eine schnelle Nummer (oh, ich meinte natürlich die Verfahrenszählweise, nichts anderes, obwohl... so schließt sich der Kreis zu BH wieder...)

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."




  • Oder Du frägst diie Partei selbst an, wenn Du nett bist und ziehst die Portokosten von der Vergütung ab!

  • Oder mit gutem Gewissen liegen lassen, bis die Monierung kommt. Da wird dann hoffentlich alles draufstehen. Das ist auch noch pädagogisch wertvoll.
    Wenn nix kommt, dann hat der Staat Geld gespart ;)

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)


  • Vorsicht bei Schreiben an die Partei selbst um anzufragen, welchen Anwalt sie aufgesucht hat: Kann ganz schön ins Auge gehen, wenn die Angelegenheit wofür ich Beratungshilfe etwas Unangenehmes ist (z.B. Getrenntleben, Scheidung, Scheidungsfolgesachen) und meine Anfrage im Briefkasten landet und der Ehemann (der überhaupt noch nichts von den Absichten der Ehefrau weiß) diesen Brief vom Amt sieht. Deshalb lieber nicht in allen (!) Fällen beim Antragsteller/Antragstellerin nachfragen, sondern Monierung abwarten. Sonst kann es im wahrsten Sinn des Wortes bei der Antragstellerin ins Auge gehen und wir kennen ja schon gleich die Folge: Die Dame steht vor der Tür und will, na was wohl: einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz mit Zuweisung der Ehewohnung und alleiniges Sorgerecht, Kontaktverbot etc. natürlich mit Prozesskostenhilfe beantragen. Das sieht dann nach 2 Stunden Arbeit aus, bloß weil ich mal anfragen wollte, an welchen Anwalt sie sich gewandt hat. Blöd gelaufen ....

  • Vorsicht bei Schreiben an die Partei selbst um anzufragen, welchen Anwalt sie aufgesucht hat: Kann ganz schön ins Auge gehen, wenn die Angelegenheit wofür ich Beratungshilfe etwas Unangenehmes ist (z.B. Getrenntleben, Scheidung, Scheidungsfolgesachen) und meine Anfrage im Briefkasten landet und der Ehemann (der überhaupt noch nichts von den Absichten der Ehefrau weiß) diesen Brief vom Amt sieht. Deshalb lieber nicht in allen (!) Fällen beim Antragsteller/Antragstellerin nachfragen, sondern Monierung abwarten. Sonst kann es im wahrsten Sinn des Wortes bei der Antragstellerin ins Auge gehen und wir kennen ja schon gleich die Folge: Die Dame steht vor der Tür und will, na was wohl: einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz mit Zuweisung der Ehewohnung und alleiniges Sorgerecht, Kontaktverbot etc. natürlich mit Prozesskostenhilfe beantragen. Das sieht dann nach 2 Stunden Arbeit aus, bloß weil ich mal anfragen wollte, an welchen Anwalt sie sich gewandt hat. Blöd gelaufen ....



    Hmm...,

    Klingt fast so, als hättest du so einen Fall tatsächlich schon erlebt :troest:

    Zum Topic:
    Habe es früher genauso gemacht.
    Wenn ich den Namen des Rat- und/oder Rechtsuchenden habe, frage ich bei dem nach.

    Wenn ich nichts hatte, Verfahren anlegen und weglegen.

    Obwohl ich meistens noch die Unterschrift des RA erkannt habe, dann war es immer noch am Leichtesten :D



  • Oder die Bankverbindung. Es sind meistens ohnehin immer dieselben RAE, welche BerH machen.

  • Kürze doch Beratungshilfe bitte nicht mit BH ab. Da habe ich mich wild auf den Thread gestürzt, nur um feststellen zu müssen, dass es sich um schnöde BerH handelt.....:(



    :wechlach: was hast du dir denn unter BH-vergütungsanträgen vorgestellt?

    vergütungsfestsetzung gruppe "D" nach darlegung der tatsachen durch die Ast.´in beim rechtspfleger?

  • Oder mit gutem Gewissen liegen lassen, bis die Monierung kommt. Da wird dann hoffentlich alles draufstehen. Das ist auch noch pädagogisch wertvoll.
    Wenn nix kommt, dann hat der Staat Geld gespart ;)



    :zustimm: Ich hab mich nie als Kindermädchen d. RAe gesehen. Wenn die`s vergessen ihre Kanzlei anzugeben und ich auch die KtoNr. nicht auswendig gekannt habe, dann hab ich`s liegen lassen. Keine Anfrage bei Mandanten, schließlich will der RA Geld sehen. I.Ü. gab`s da Anträge, die schon bei meinen Vorgängern rumgelegen sind und wohl nie mehr zur Auszahlung kommen, weil sich die meisten RAe nicht mehr an einen BerH-Vergütungsantrag aus dem Jahr 2001 erinnern....


  • Wenn ich nichts hatte, Verfahren anlegen und weglegen.



    :daumenrau

    I.Ü. gab`s da Anträge, die schon bei meinen Vorgängern rumgelegen sind und wohl nie mehr zur Auszahlung kommen, weil sich die meisten RAe nicht mehr an einen BerH-Vergütungsantrag aus dem Jahr 2001 erinnern....

    .

    Verfristet ihr solche Anträge immer weiter?
    Bei mir kommt da `ne Frist von 6 Monaten rein. Wird das Verfahren innerhalb dieser Zeit nicht betrieben, wird`s weggelegt (§ 7 3. e) AktO)

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Gibt noch 'ne Möglichkeit:
    Eintrag ins AR. Diese Nummer zählt immer. Kommt Monierung, dann Eintrag ins UR II. Da zählt statistisch nur Bewilligung oder Zurückweisung. Trägt man gleich ins UR II ein zählt der Vorgang nichts wenn der Anwalt nicht zugeordnet werden kann.

  • Trägt man gleich ins UR II ein zählt der Vorgang nichts wenn der Anwalt nicht zugeordnet werden kann.



    Ich bin mir der Tatsache bewußt, dass diese Vorgehensweise evtl. nicht 100%ig ist, aber bei mir zählt statistisch alles als eine Zurückweisung, was nicht ausdrücklich eine Bewilligung ist.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Verfristet ihr solche Anträge immer weiter?
    Bei mir kommt da `ne Frist von 6 Monaten rein. Wird das Verfahren innerhalb dieser Zeit nicht betrieben, wird`s weggelegt (§ 7 3. e) AktO)



    Bei uns gab`s da so eine Ablage. Da kamen die alle rein und haben sich nicht mehr gerührt..... Akten sind ja im Gegensatz zu Parteien ganz ruhig.

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