Ich habe da gerade ein kleines Problem mit PKH, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Der Klägerin wurde für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe mit Raten i.H.v. 135,00 EUR bewilligt. Der Beschluss ist von 2005! Der Beschluss wurde dem Parteivertreter zugestellt. Eine Rate ist bis heute nicht eingegangen.
Die Partei wurde jedoch auch nie mit separatem Schreiben dazu aufgefordert, Raten beginnend ab... zu zahlen.
Mir wird die Akte jetzt (erst) vorgelegt, da der beigeordnete RA seine Vergütung beantragt.
Damit fällt auch erst jetzt auf, dass die Partei nie Raten gezahlt hat!
Das Verfahren selbst ist noch nicht beendet.
Ich würde die Partei jetzt anschreiben und bitten die Raten zu zahlen und gleichzeitig bitten eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (vielleicht ist bereits eine Änderung eingetreten-§120 IV) abzugeben.
Wie seht ihr das?