@def, sorry
wenn es über die Interprätation der Abtretungserklärung Streit gibt, würde ich eine Vorschussnote, allein aus Haftungsgesichtspunkten erst einmal ignorieren, zumal, da ja nicht sicher ist, ob es sich um Insolvenzmasse handelt, auch keine eindeutige Berechnungsgrundlage für einen Vorschuss gegeben ist.
Wenn Du allerdings Deine Haftpflicht mit ins Boot ziehst, könnte ich geneigt sein, meine Meinung zu ändern :D.